Der aktuell mit 83 Millionen Franken grösste Auftrag für ein Klinikinformations- und Steuerungssystem (KISS) in der Schweiz hat eine weitere Hürde genommen. Die Beschwerde gegen das von der Insel Gruppe initiierte Projekt ist vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden, wie die 'Berner Zeitung (BZ)' berichtet.
Interessant ist, dass das Verwaltungsgericht die beiden Beschwerden nicht aus inhaltlichen Gründen abgewiesen hat. Sondern, weil CGM formale Kriterien nicht eingehalten habe, wie es in dem Bericht heisst. Demnach hätte das Unternehmen innerhalb von zehn Tagen nach Publikation der Ausschreibung opponieren müssen, aber erst nach über einem Monat die erste Beschwerde eingereicht.
Bekannt ist, dass die Insel Gruppe –
wie einst das Luzerner Kantonsspital – bei der Ausschreibung hohe Anforderungen gestellt hat. Dies dürfte der Grund dafür sein, dass sich nur zwei, international tätige Unternehmen an der Ausschreibung beteiligt haben. Unter anderem wurden Referenzen von drei Uni-Spitälern und einem Zentrumsspital in der Schweiz gefordert sowie eine HIMSS-Zertifizierung (Healthcare Information and Management Systems Society).
CGM hatte nicht mitgeboten, weil schon bei der Ausschreibung verschiedene Vergabekriterien nicht oder zu wenig beachtet worden seien, wie das Unternehmen damals gegenüber dem 'Bund' festhielt. Unter anderem waren die geringe Gewichtung des Preises und die hohen Anforderungen an die Anbieter kritisiert worden.
CGM hatte ihre verspätet eingereichte Beschwerde gegen die Ausschreibung damit begründet, dass man die Mängel erst in einer zweiten Fragerunde erkannt habe, schreibt die 'BZ'. Deshalb habe eine andere Frist gegolten. Das Argument verfing allerdings nicht. Denn gemäss Verwaltungsgericht hätten sich "sämtliche für die Frage der Teilnahme erforderlichen Informationen" bereits aus der Ausschreibung selbst ergeben. Deshalb sei die Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid der Vorinstanz abzuweisen.
Ganz ähnlich sehe es im Streit um die Auftragsvergabe aus, heisst es weiter. Die Richter hatten zu überprüfen, ob CGM überhaupt beschwerdeberechtigt ist, zumal das Unternehmen keine Offerte eingereicht hatte. Wegen diskriminierender Eignungskriterien habe man darauf verzichtet, hiess es dazu bei dem Unternehmen.
Laut dem Verwaltungsgericht, komme diese Begründung aber nur infrage, wenn die Hinderungsgründe für eine Teilnahme am Vergabeverfahren nicht bereits aus der Ausschreibung klar würden. CGM hätte auf Anhieb feststellen müssen, dass ihm aufgrund der Kriterien die Teilnahme am Vergabeverfahren verwehrt sei. Dagegen hätte man sich sehr wohl wehren können, allerdings bereits mit der Beschwerde gegen die Ausschreibung. Offensichtlich hat CGM genau dies auch richtig getan, jedoch die erwähnte zehntägige Frist verpasst, so die 'BZ'.
Noch sind beide Urteile nichts rechtskräftig und die Realisierung des Projekts dürfte sich weiter verschieben. Ursprünglich sollte das Epic-Projekt laut Ausschreibung bereits im Februar 2020 starten. Auf die Frage, ob CGM das Urteil weiterziehen werde, hat das Unternehmen bis Redaktionsschluss nicht geantwortet. Das Inselspital arbeitet nach eigenen Angaben derzeit "mit der Hypothese, dass das Hauptprojekt 2021 starten und die Inbetriebnahme 2023 erfolgen kann".