Wird der Bund zum "Open-Source-Leuchtturm"?

20. Februar 2019 um 16:13
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Das ISB hat für den Bund einen Leitfaden für den Open-Source-Einsatz erarbeitet. Die Open-Source-Szene ist erfreut und macht sich einige Hoffnungen.

Das ISB hat für den Bund einen Leitfaden für den Open-Source-Einsatz erarbeitet. Die Open-Source-Szene ist erfreut und macht sich einige Hoffnungen.
Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) hat einen strategischen Leitfaden erarbeitet, der konkrete Empfehlungen entthält, wie der Einsatz von Open Source Software beim Bund gefördert und geregelt werden könnte. Denn, so glaubt man beim Bund: Mehr OSS-Einsatz könnte konkrete Vorteile bringen.
Der Leitfaden ist am 1. Februar in Kraft getreten und ersetzt die bisher geltende "Open Source Teil-Strategie" aus dem Jahr 2005.
Der Leitfaden hat zwar nur empfehlenden Charakter, aber beim Verband CH Open ist man trotzdem erfreut über seine Publikation und seinen Inhalt: "Nach 14 Jahren hat die Bundesverwaltung endlich das dringend benötigte Strategiedokument erarbeitet, das der Bedeutung von Open Source Software gerecht wird und die Leuchtturmwirkung ermöglicht, die der Bund haben sollte", sagt Matthias Günter, Präsident von CH Open.
Der Leitfaden nennt fünf Ziele und sieben konkrete Massnahmen, mit denen diese erreicht werden könnten. Im folgenden einige Auszüge:
Ziel 1: Innovation und Effizienz erhöhen
"Open Source Software dient heute als Basis der modernen Informatik, um aufbauend auf den Millionen frei verfügbaren Komponenten und Lösungen rasch eigenständige Applikationen entwickeln und betreiben zu können. Die damit verbundenen Zeit- und Ressourcenersparnisse und die mit Open Source Software einhergehenden Architekturprinzipien wie Interoperabilität, Agilität und Microservices erhöhen die Innovationsfähigkeit und die Effizienz der Software-Entwicklung."
Erreicht werden soll dieses Ziel durch eine Überarbeitung des Merkblatts für Software-Ausschreibungen. Dieses wurde 2015 veröffentlicht und schuf laut ISB bereits gleich lange Spiesse für Open und Closed Source Software. Oder vielleicht doch nicht ganz, denn, so das ISB weiter, würden "bei Beschaffungsvorhaben oft noch nicht die spezifischen Merkmale von Open Source Software berücksichtigt, die bei Informatikprojekten relevant sind."
Deshalb soll bei der Überarbeitung unter anderem auf die spezifischen Vor- und Nachteile der verschiedenen Lizenzmodelle eingegangen und beispielhafte Formulierungen für Eignungs- und Zuschlagskriterien bezüglich der verschiedenen Lizenzmodelle verfasst werden.
Ziel 2: Kultur der Zusammenarbeit fördern
Aus dem Leitfaden: "Open Source Software fördert die Kultur der Zusammenarbeit in der Informatik durch das Teilen von Quellcode, durch die Kultur der offenen Kommunikation und durch Praktiken für die gemeinsame Weiterentwicklung. Diese Prinzipien können angewendet werden, um die Zusammenarbeit in der Informatik innerhalb der Bundesverwaltung, mit den Kantonen und mit anderen öffentlichen Institutionen zu erhöhen."
Die Massnahme zu diesem Punkt tönt allerdings nicht sehr konkret. Um den Einsatz von Open Source zu fördern und den Wissensaustausch zu erleichtern, sollten "im Rahmen einer erweiterten Fachgemeinschaft (Community of Interest) Informationen weitergegeben und Mitarbeitende innerhalb der Bundesverwaltung kompetent unterstützt werden."
Ziel 3: Klarheit schaffen und Risiken minimieren
"Open Source Software basiert auf der Verwendung von Open-Source-Lizenzen, die gelegentlich Unsicherheiten verursachen. Die Verbreitung des Wissens über die Eigenschaften von häufig verwendeten Lizenzen sowie technische und juristische Empfehlungen bezüglich Einsatz und Freigabe von Open Source Software schaffen Klarheit und minimieren die rechtlichen Risiken."
Um dies zu ermöglichen, empfiehlt das ISB
die Verfassung eines Praxisleitfadens sowie die Erarbeitung einer Anleitung zur Freigabe von Open Source Software. Noch fehlt allerdings eine klare rechtliche Grundlage für die Freigabe von Software durch den Bund. Diese muss der Bundesrat erst noch schaffen. Wenn der Entscheid einmal da ist, soll die Anleitung erklären, inwiefern die Bundesverwaltung zu bestehenden Open-Source-Projekten beitragen darf und soll und wer in welchem Rahmen und unter welcher Lizenz neue Open-Source-Projekte veröffentlichen kann.
Ziel 4: Übersicht schaffen um Synergien zu nutzen
"Open Source Software wird heute an zahlreichen Stellen innerhalb der Bundesverwaltung auf unterschiedliche Art und Weise eingesetzt. Viel Wissen und Erfahrung ist vorhanden, aber die Synergien können noch nicht genutzt werden, da kein Überblick über die eingesetzten Open-Source-Lösungen besteht."
Um diese Situation zu verbessern müsste man allerdings wissen, wer überhaupt was einsetzt. Ein Technologieradar, so das ISB, soll in Zukunft einen Überblick schaffen, wo welche Open Source Software eingesetzt wird und wer diesbezüglich über Know-how verfügt.
Zweitens soll basierend auf diesem Technologieradar die gemeinsame Beschaffung von Lösungen gefördert werden. Dienstleistungen für die meist verbreiteten Open-Source-Systeme und Technologien sollen nach dem Willen des ISB zentral beschafft werden. Diese Dienstleistungen könnten anschliessend von allen Ämtern bei Bedarf bezogen werden.
Ziel 5: Attraktivität als Informatikarbeitgeber stärken
"Open Source Software ist bei vielen hochqualifizierten Informatikfachkräften beliebt. Die Nutzung von modernen Open Source Technologien und die Anwendungen von Open-Source-Entwicklungsmethoden motiviert viele Mitarbeitende und erhöht die Attraktivität der Bundesverwaltung als Informatikarbeitgeberin."
Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Bund in der Öffentlichkeit auch tatsächlich als "Open Source freundlicher" Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Dafür sollen unter anderem die eingesetzten Open-Source-Lösungen in Form des Technologieradars aktiv gegen aussen kommuniziert werden. (Hans Jörg Maron)

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