Der Schweizer E-Mail-Anbieter Proton hat im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens Zahlungsinformationen zu einem Proton-Mail-Konto an Schweizer Behörden übergeben. Diese Daten gelangten anschliessend über ein internationales Rechtshilfeersuchen an das Federal Bureau of Investigation (FBI). Das geht aus einer von der Plattform '
404 Media' (Paywall) ausgewerteten Gerichtsakte hervor.
Dem Bericht zufolge nutzten Ermittler die Zahlungsdaten, um die mutmassliche Identität hinter einem Account zu bestimmen, der von Aktivisten und Aktivistinnen der Protestbewegung "Stop Cop City" beziehungsweise der Gruppe "Defend the Atlanta Forest" in den USA verwendet wurde. Die Adresse habe öffentlich als Kontakt auf einer Facebook-Seite der Bewegung sowie auf einem Blog gedient, auf dem Aktionen gegen den Bau eines Polizeiausbildungszentrums in der US-Stadt Atlanta dokumentiert wurden. Die Behörden vermuteten gemäss '404 Media', dass die Person hinter dem Konto auch administrativen Zugriff auf den Blog hatte.
Datenübermittlung über Rechtshilfeverfahren
Die Informationen gelangten über ein Mutual Legal Assistance Treaty (MLAT) an die US-Ermittler. Dabei handelt es sich um ein internationales Rechtshilfeverfahren, bei dem Behörden eines Landes Daten von Institutionen in einem anderen Land anfordern können. Den Gerichtsunterlagen sei zu entnehmen, dass im Januar 2024 über die entsprechende Schweizer Rechtshilfestelle Abonnentendaten eingingen. Diese hätten eine bestimmte Person als Zahlungsquelle für das Proton-Mail-Konto identifiziert.
Ein Sprecher von Proton betonte gegenüber '404 Media', dass das Unternehmen selbst keine Informationen direkt an das FBI übermittelt habe. "Proton hat nur die begrenzten Daten bereitgestellt, die uns vorliegen, und zwar aufgrund einer rechtsverbindlichen Anordnung der Schweizer Behörden", erklärte Kommunikationschef Edward Shone gegenüber '404 Media'. Das Unternehmen unterliege ausschliesslich dem Schweizer Recht.
Zahlungsdaten können Identifizierung ermöglichen
Nach Angaben von Shone akzeptiert der Dienst verschiedene Zahlungsmethoden, darunter Kryptowährungen, Bargeld und Kreditkarten. Werde eine Kreditkarte verwendet, könne ein Zahlungsidentifikator vorliegen, über den sich der Karteninhaber oder die Karteninhaberin über den Kartenherausgeber bestimmen lasse.
Die Proton-Verantwortlichen erklärten, man prüfe jede Anordnung der Schweizer Behörden rechtlich. In diesem Fall habe man angenommen, dass die Ermittlungen im Zusammenhang mit schweren Straftaten stünden, darunter ein verletzter Polizeibeamter und der Einsatz von Sprengvorrichtungen.
Das dem Durchsuchungsbefehl zugrunde liegende FBI-Dokument erwähnt laut '404 Media' allerdings keine Schusswaffe. Wie '
The Guardian' berichtet, ereignete sich ein bekannter Vorfall aus den Protesten im Januar 2023, als die Polizei den Aktivisten Manuel Paez Terán erschoss, nachdem dieser laut Behörden zuvor auf Beamte geschossen und einen Polizisten verletzt haben soll.
Frühere Fälle mit Behördenanfragen
Der Fall reiht sich in frühere Kontroversen rund um Datenanfragen bei Proton ein. So berichtete das Portal '
Cyberinsider' 2024 über ein Rechtshilfeverfahren spanischer Behörden im Zusammenhang mit der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung "Democratic Tsunami". Dabei übermittelte Proton eine hinterlegte Wiederherstellungs-E-Mail-Adresse zu einem Proton-Mail-Konto.
Proton betonte auch in diesem Fall, dass eine Zusammenarbeit mit Behörden nur auf Grundlage rechtsverbindlicher Anordnungen nach Schweizer Recht erfolge und die Inhalte von E-Mails weiterhin durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt seien.