Die ÖV-Branche möchte eine App einführen, um die Reisen von bestimmten Kundinnen und Kunden aufzuzeichnen. Auf Simap hat Alliance Swisspass, die Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs, einen entsprechenden Auftrag ausgeschrieben. '
CH Media' hat als Erstes darüber berichtet.
Laut dem Bericht können GA-Kundinnen und -Kunden ihre Einwilligung zum Tracking geben. Danach können sie über Beacons in den Fahrzeugen lückenlos und metergenau lokalisiert werden. Weil die gesammelten Daten mit dem Fahrplan abgeglichen werden können, lassen sich die Reisewege der Passagiere lückenlos nachverfolgen.
Alle Fahrzeuge bis 2023 mit Beacons ausgerüstet
Bis Ende 2023 sollen sämtliche Fahrzeuge mit entsprechenden Sendern ausgerüstet sein. Daten sollen aber nur anonymisiert gesammelt werden, wie Thomas Ammann, Sprecher der Alliance Swisspass, zu 'CH Media' sagte.
Hintergrund des Vorhabens sind die Einnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Franken aus Verkäufen von Generalabonnements, welche Alliance Swisspass unter den rund 180 Schweizer Transportunternehmen jedes Jahr verteilt. Der bisherige Verteilschlüssel basiert auf Befragungen zum Reiseverhalten und ist entsprechend ungenau sowie fehleranfällig.
Genauere und günstigere Auswertungen von GA-Reisenden
Mit der neuen App erhofft sich die Branche, eine kostengünstigere und genauere Auswertung machen zu können und die Gelder gerechter verteilen zu können.
Im Bericht von 'CH Media' warnt der Eidgenössiche Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger, dass sich mit der neuen Methode auch neue Risiken ergeben würden. Konkret könnten umfassende Bewegungsprofile gebildet werden.
Installationsbasis muss genügend gross sein
Fraglich ist ausserdem, wie die ÖV-Branche Nutzende gewinnen will, die sich die App installieren. Denkbar ist etwa ein Rabatt beim Kauf des Generalabonnements. Denn ohne eine grosse Masse an Teilnehmenden bleibt auch das neue System genauso unpräzise wie das alte.
Projektstart ist laut Simap für Anfang Dezember vorgesehen. Der Vertrag wird bis April 2028 laufen und kann viermal um je ein Jahr verlängert werden.