Schweizer Stromversorger müssen künftig Security-Standards einhalten

31. Mai 2024 um 13:32
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Foto: Ilona Frey / Unsplash

Vor einem Jahr waren die für sie ausgearbeiteten ICT-Minimalstandards noch Empfehlungen. Jetzt werden sie verbindlich.

Die wichtigsten Stromproduzenten, Netzbetreiber und Stromdienstleister der Schweiz müssen künftig Minimalstandards für Cybersicherheit erfüllen. Diese und drei weitere Energie-Verordnungen hat der Bundesrat auf den 1. Juli in Kraft gesetzt.
Die geänderte Stromversorgungsverordnung soll den Schutz vor Cyberangriffen auf Stromversorgungsunternehmen stärken, wie die Landesregierung mitteilte. Konkret sollen für sie die Empfehlungen des Minimalstandards zur Verbesserung der IKT-Resilienz, der vor einem Jahr publiziert wurde, ab dem 1. Juli verbindlich werden. Ausgenommen sind allerdings die im IKT-Minimalstandard erwähnten international anerkannten Standards.
Die neuen Bestimmungen gelten für Erzeuger, Netzbetreiber und Dienstleister, welche die Anlagen steuern. Sie müssen jeweils ein bestimmtes Schutzniveau erreichen und dies auf Verlangen bei der Elcom nachweisen. Ausgenommen sind allerdings Kernkraftwerksbetreiber und die Speicherbetreiber, sofern sie Anlagen mit einer Leistung von insgesamt mindestens 100 Megawatt betreiben und diese über ein einziges System steuern können.
(Mit Material von Keystone-sda)

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