St. Galler Kantonsrat weist Predictive-Policing-Gesetz zurück

14. Juni 2023 um 11:48
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Foto: Pixabay / Janmaybach

Die St.Galler Regierung muss beim neuen Polizeigesetz nochmal über die Bücher und die Normen klarer formulieren.

Der St.Galler Kantonsrat hat am Mittwochvormittag die Vorlage für ein überarbeitetes Polizeigesetz an die Regierung zurückgewiesen. Es gebe darin zu wenig klare Normen.
Mit einer ganzen Reihe von Anpassungen will die St.Galler Regierung die Kompetenzen der Polizei ausbauen. Sie solle "präventiv die Sicherheit erhöhen können", hiess es bei der Präsentation der Nachträge.
Im Zentrum der Vorlage stehen die Grundlagen "für ein professionelles Bedrohungs- und Risikomanagement". Der Informationsaustausch zwischen der Polizei und anderen Behörden soll vereinfacht werden. Unter dem Stichwort "Predictive Policing" geht es zudem um Software, die auf Algorithmen basiert und die es angeblich ermöglicht, die Wahrscheinlichkeit abzuschätzen, dass in bestimmten Gebieten Straftaten begangen werden oder dass bestimmte Personen Straftaten verüben.

Überarbeitung verlangt

Die vorberatende Kommission stellte am 3. Mai den Antrag, die Vorlage sei zurückzuweisen, verbunden mit dem Auftrag an die Regierung, die beiden Nachträge zu überarbeiten. Sie stützte sich dabei auf ein externes Rechtsgutachten ab.
Grundsätzlich hielt die Kommission fest, beim nächsten Entwurf sei "allgemein auf eine höhere Bestimmtheit der Normen zu achten". Verlangt werden verschiedene Präzisierungen, die im Antrag einzeln festgehalten sind.
Die Kommission sei zwar der Meinung, dass die neuen Grundlagen für die Polizeiarbeit möglichst rasch vorliegen sollten, sagte Kommissionspräsident Walter Gartmann (SVP) im Rat. Sie sei aber auch der Ansicht, dass die Gesetzesnachträge nicht ausreichten. Mit 15 zu 0 Stimmen wurde beschlossen, die Rückweisung an die Regierung zu beantragen.
Regierungsrat Fredy Fässler (SP) erklärte, mit der Vorlage werde teilweise juristisches Neuland betreten. Es handle sich um "datenschutzrechtlich heikles Terrain". Die Rechtsprechung des Bundesgerichts befinde sich bei diesen Themen im Fluss. Die Regierung wehre sich nicht gegen eine Überarbeitung.
Der Rückweisungsantrag war im Rat unbestritten und wurde ohne Gegenstimmen mit 4 Enthaltungen gutgeheissen.

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