Die E-ID kommt auch in der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) grundsätzlich gut an. Sie hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 1 Stimmen angenommen. Im Gesamtrat ist die Abstimmung in der Herbstsession geplant. Der Nationalrat
winkte das Gesetz bereits diesen Frühling durch.
Es geht noch um Details
Die RK-S hat auch keine grundsätzlichen Bedenken mehr, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise sowie der damit verbundene Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID dürften im Parlament durchgehen.
Gerungen wird noch um die Details. Unter anderem spricht sich die RK-S dafür aus, dass der Gesichtsbildabgleich bei der Erstellung einer E-ID vor Ort auch maschinell erfolgen können soll. Zudem soll der Quellcode der Vertrauensinfrastruktur nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch die Datensicherheit oder die Rechte Dritter gefährdet werden könnten.
Erfassung biometrischer Daten möglich?
Weiter sollen öffentliche Stellen die E-ID in jedem Fall als Identifizierungsmöglichkeit und somit als Alternative zu analogen Ausweisen annehmen. Darüber hinaus legt die Kommission grossen Wert auf die Datensicherheit bei der Aufbewahrung und Vorweisung der E-ID.
In einer Mitteilung kritisiert die Piratenpartei die Änderungsvorschläge des Ständerats. Für die Offline-Ausstellung der E-ID sei versprochen worden, dass dabei keine biometrischen Daten erhoben würden, schreibt die Partei. Der Ständerat wolle dies nun dennoch erlauben.