Der Nationalrat hat der neuen Vorlage des Bundesrats zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises in der Schweiz (E-ID) sehr deutlich zugestimmt. Die grosse Kammer nahm den Gesetzesentwurf am Donnerstag mit 175 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion. Der Rat bewilligte auch insgesamt rund hundert Millionen Franken für den Aufbau und den Betrieb der nötigen Systeme.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Bereits am 18. März oder spätestens am 23. April wird sie in der Kommission für Rechtsfragen vorbesprochen. Voraussichtlich in der Sommersession kommt das Gesetz in den Gesamtrat.
Mehreren Änderungen zugestimmt
Diskussionslos stimmte der Nationalrat mehreren Änderungsanträgen der Kommission fürs Rechtsfragen zu. Es geht um Änderungen, mit denen die Kommission nach eigenen Angaben den Schutz von Personendaten weiter erhöhen und die Rolle des Bundes hervorheben will. Die Detaildebatte der Vorlage war damit im Nu vorüber.
Konkret verlangt die Kommission etwa eine Erweiterung der E-ID-Architektur, um ein anonymes Ausweisen zu gewährleisten, beispielsweise um einen anonymen Online-Altersnachweis zu ermöglichen. Sie möchte zudem, dass der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur vollständig veröffentlicht wird.
Pilotprojekt im April 2024, Einführung ab 2026
Getestet wird die neue E-ID erstmals im April 2024: Im Kanton Appenzell Ausserrhoden startet ein
Pilotprojekt mit dem Lernfahrausweis, der neu nicht nur auf Papier, sondern auch als elektronischer Nachweis für eine Wallet ausgestellt wird. Ziel dessen ist es, erste Erfahrungen mit einem Produkt in den Händen von Endnutzerinnen und -nutzern zu machen. Im Verlauf von 2025 soll eine Sandbox mit der definitiven Technologie zur Verfügung gestellt werden, 2026 soll die E-ID allen Bürgerinnen und Bürgern gratis zur Verfügung stehen.