Der "Central Identity Service" ist das wichtigste Instrument beim Bund, wenn es um die Verwaltung von Organisations- und Personendaten geht. Dafür setzt das Bundesamt für Informatik (BIT) auf die ehemalige Siemens-Lösung "DirX", die seit über 10 Jahren zum französischen Atos-Konzern gehört.
Vor 6 Jahren wurde DirX vom heutigen Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) der Bundeskanzlei in den IAM-Standard des Bunds integriert und seitdem zum zentralen Baustein für den Zugang zu Fachanwendungen und die Datensicherheit beim Bund ausgebaut.
2,5 Millionen freihändig an Atos vergeben
Nun hat das BIT für die Weiterführung von DirX einen freihändigen Auftrag für die Jahre 2023 bis 2027 vergeben. 2,5 Millionen Franken gehen "für die weiterführende Lizenzierung" an Atos, wie der Beschaffungsplattform Simap zu entnehmen ist. Optional kann eine weitere halbe Million angerufen werden.
Den Freihänder begründet das BIT mit unverhältnismässig hohen Kosten, die ein Anbieterwechsel mit sich bringen würde. Das ist eine typische Aussage, wie man sie oft bei Vergaben liest. Speziell ist, dass eine Vergabestelle die "unverhältnismässig hohen Kosten" konkret beziffert.
Anbieterwechsel hätte 36 Millionen gekostet
Das BIT schreibt von rund 36 Millionen Franken, welche ein entsprechender Wechsel des Dienstleisters kosten würde. Die Zahl wird aber auf Simap einfach so in den Raum gestellt, ohne sie nachvollziehbar zu machen. Auf Nachfrage schreibt Sonja Uhlmann, BIT-Sprecherin: Die Berechnung setze sich aus "dem Aufbau des Alternativproduktes inklusive Einbettung in die Bundesumgebung, der Migration des alten Produkts zum neuen, einer Anpassung der – in diesem Fall zahlreichen – Umsysteme, dem Parallelbetrieb oder der Ausserbetriebnahme des alten Produkts" zusammen. Eine Art "Einkaufsliste" mit einem Totalbetrag von 36 Millionen fehlt also nach wie vor.
Berechnungsmethode auch auf andere Vendor Lock-ins anwendbar
Wir haben nachgefragt, ob bei vergleichbaren Projekten ähnlich hohe Kosten bei einem Anbieterwechsel anfallen würden. Uhlmann bejaht, schreibt aber, dass "detaillierte Berechnungsgrundlagen jedoch immer dem jeweiligen Fall angepasst werden müssen".
Den Vendor Lock-in findet das BIT offenbar nicht problematisch. Sonja Uhlmann schreibt auf die entsprechende Frage lediglich: "Das BIT prüft anlässlich seiner Beschaffungen regelmässig, ob Alternativen zu eingesetzten Produkten vorhanden sind, da sich der Markt in einem steten Wandel befindet."