Der Nationalrat hat am 18. September eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte angenommen. Die Teilrevision geht auf mehrere Vorstösse zurück, die in beiden Räten eingereicht wurden. Ein Paragraf der geplanten Anpassung betrifft die elektronische Unterschriftensammlung.
"Der Bundesrat schlägt vor, eine Grundlage für die Erprobung der elektronischen Unterschriftensammlung für Volksinitiativen, Referenden und Kandidatenlisten zu schaffen. Dieser Punkt wurde nach der Vernehmlassung in die Revision aufgenommen", sagte Bundeskanzler Viktor Rossi in der Debatte. Die neue Bestimmung ziele darauf ab, lokale und punktuelle Versuche zur elektronischen Unterschriftensammlung zu ermöglichen.
"Die Ausgestaltung des elektronischen Unterschriftensammelsystems könnte die Ausübung der politischen Rechte entscheidend beeinflussen. Eine digitale Lösung kann also einen wertvollen Beitrag zur direkten Demokratie leisten, aber die Bewältigung der damit verbundenen neuen Risiken darf nicht vernachlässigt werden", so Rossi.
Der Nationalrat folgte dem Antrag des Bundesrates und nahm die Gesetzesrevision mit 127 zu 59 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Die Vorlage sieht auch weitere Neuerungen im Bereich der politischen Rechte vor. Unter anderem sollen Menschen mit einer Sehbehinderung Stimmzettel künftig leichter ohne fremde Hilfe ausfüllen können. Als Nächstes kommt die Gesetzesrevision in den Ständerat.
Kürzlich wurde von vom Bund unabhängigen Initianten ein Prototyp für E-Collecting lanciert. Dieser ist mit der Beta-E-ID verknüpft und soll helfen, die elektronische Unterschriftensammlung im Hinblick auf mehrere Fragen zur Nutzung zu testen. Die Initianten haben
gegenüber inside-it.ch das Projekt vorgestellt. Ihr Ziel ist es auch, einen nationalen Versuchsbetrieb auf den Weg zu bringen.