Weko prüft Absprachen bei Suchmaschinenwerbung

30. April 2026 um 09:41
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Foto: Liudmila / Unsplash

Die Wettbewerbskommission hat Selbstanzeigen wegen möglicher Absprachen zum Verzicht auf Suchmaschinenwerbung erhalten und sogleich Ermittlungen aufgenommen.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat zwei Untersuchungen wegen möglicher Absprachen bei Suchmaschinenwerbung eröffnet. Unternehmen aus einerseits der Reisebranche und andererseits Online-Casinos hätten Selbstanzeigen eingereicht, teilt die Kommission mit.
Die erste Untersuchung richte sich gegen drei Unternehmen, die in der Schweiz Pauschalreisen anbieten. Die zweite Untersuchung betreffe fast alle Schweizer Online-Casinos, so die Weko. Für alle Unternehmen gelte die Unschuldsvermutung.
Gemäss den Selbstanzeigen haben sich die Unternehmen untereinander darauf geeinigt, sich auf den wichtigsten Suchmaschinen nicht gegenseitig zu konkurrenzieren. Um sich von den Mitbewerbern abzuheben, können Unternehmen für die Suchmaschinenwerbung bei den Betreibern von Suchmaschinen auf Schlüsselwörter bieten. Durch das "Keyword-bidding" können Unternehmen die Sichtbarkeit ihres eigenen Angebots erhöhen, indem sie Nutzerinnen und Nutzern von Suchmaschinen bei relevanten Suchanfragen ihre Inserate anzeigen lassen.
Die beteiligten Unternehmen hätten allerdings bewusst darauf verzichtet, Gebote auf Schlüsselwörter abzugeben, die Marken ihrer Konkurrenten betrafen. Laut den Angaben der Weko könnte dieses Verhalten eine unzulässige Abrede mit wettbewerbsbeeinträchtigender und für Konsumentinnen und Konsumenten nachteiliger Wirkung darstellen. Durch den Verzicht auf Gebote könnten die Suchergebnisse so beeinflusst worden sein, dass der Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern erschwert wurde.

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