Die Wettbewerbskommission (Weko) nutzt für die Aufdeckung von allfälligen unzulässigen Absprachen auch KI-Anwendungen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfiehlt den Wettbewerbshütern, eine KI-Strategie und Kriterien für die KI-Nutzung festzulegen.
Generative KI könne menschliche Arbeit verbessern, indem sie laufend dazulerne, neue Inhalte wie Bilder und Texte generiere und Routinearbeiten übernehme. Das schrieb die Weko kürzlich in ihrer Jahresbilanz. Sie selbst will KI nutzen, um allfällige kartellrechtliche Problemstellungen besser verstehen zu können.
Eine spezifische Strategie für die Nutzung von KI habe die Weko bisher nicht definiert, hält die EFK fest. Ohne Strategie für die Weko und für ihre Mitarbeitenden würden Chancen und Risiken des KI-Einsatzes nicht systematisch evaluiert.
Mehrwert von KI fraglich
Das KI-System der Weko benötige nur wenige Daten und sei effizient und kostengünstig, attestiert die EFK. Wie viel tatsächlichen Mehrwert das Tool aber bringe, sei indes schwierig auszumachen. Zur Messung der Rentabilität brauche es daher ein Evaluationssystem.
Zudem legt die EFK den Finger auf Sicherheit und Verlässlichkeit. Die Weko habe noch keine zuverlässigen Kriterien festgelegt, die den Grundsätzen der Bundesverwaltung für den KI-Einsatz entsprächen, kritisiert sie.
Das geprüfte KI-System sei eine von Experten durchgeführte Datenanalyse, bei der auf KI-optimierte Methoden zurückgegriffen werden könne, hielt die Weko entgegen. Die EFK-Empfehlungen allein auf die KI-Anwendung beim Bekämpfen von Submissionsabreden anzuwenden, sei vom Umfang her unverhältnismässig. Gehe es aber um die künftige Integration von neuen KI-Systemen in verschiedenen Bereichen, liefere die vorliegende Prüfung der EFK indes wertvolle Hinweise, hielt die Weko fest.