Der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) eröffnet in der Xplain-Affäre eine Untersuchung gegen die Bundesämter für Polizei (Fedpol) sowie für Zoll und Grenzschutz (BAZG). Er vermutet schwere Verstösse gegen Datenschutzvorschriften.
Bereits am 13. April startete der Edöb eine Vorabklärung wegen Zugriffen von BAZG-Mitarbeitenden auf das vom Fedpol betriebene nationale Fahndungsregister Ripol, wie er mitteilte.
Bei der Vorabklärung nahmen beide Bundesämter Stellung. Aufgekommen war der Verdacht auf Verstösse gegen das Datenschutzgesetz aufgrund der von der 'Aargauer Zeitung' gestellten Frage nach der Rechtmässigkeit der BAZG-Zugriffe.
Die beiden Bundesämter informierten den Edöb Anfang Juni zudem, dass es bei der Zusammenarbeit mit dem gehackten IT-Dienstleister Xplain zu Verletzungen der Datensicherheit mit potenziell hohen Risiken für die Betroffenen gekommen war.
Formelle Untersuchung gestartet
Nach Auswertung der Stellungnahmen zu den möglichen Datenschutzverletzungen durch das BAZG und den gemeldeten Verletzungen der Datensicherheit durch die Zusammenarbeit mit dem gehackten Behörden-Software-Anbieter Xplain schloss der Edöb die Vorabklärungen ab. Am 20. Juni leitete er die formelle Untersuchung ein.
Die Ransomware-Bande Play hatte Xplain angegriffen und dort abgelegte Dateien der Bundesverwaltung gestohlen.
Die Daten von Fedpol und BAZG veröffentlichten sie am 3. Juni im Darknet. Weitere operative Daten der Bundesverwaltung stellten sie vor einer Woche ins Darknet. Die Bundesanwaltschaft
eröffnete ein Verfahren.Fragwürdige Zugriffe auf Ripol
Die andere mögliche Verletzung der Datenschutzbestimmungen ging vom BAZG aus. Wie die 'Aargauer Zeitung' am 11. April berichtete, hatten dort zivile Zöllner Zugriff auf das Fahndungssystem Ripol. Das wurde im März ohne Vorwarnung gestoppt.
Gemäss dem Zeitungsbericht wusste man beim BAZG offenbar, dass der Zugriff durch Zivile nicht legal war, vergab aber Berechtigungen, weil es praktisch war und die rechtliche Grundlage im Zollgesetz auf sich warten liess.