Verkehr am Bahnhof Wiedikon in Zürich. Foto: Patrick Federi / Unsplash
Das neue Polizeigesetz des Kantons Zürich sieht eine Verkehrsüberwachung mit intelligenten Kameras vor. Dominika Blonski sieht deshalb die Grundrechte in Gefahr.
Die Teilrevision des Zürcher Polizeigesetzessorgt für Diskussionen. Mario Fehr, der parteilose Sicherheitsdirektor des Kantons, würde die Strassen im Hoheitsgebiet von Zürich gerne lückenlos überwachen. So soll künftig der gesamte Verkehr mit intelligenten Kameras beaufsichtigt werden. Diese sollen Autonummern ablesen und in kürzester Zeit mit Fahndungslisten abgleichen können.
Neben der Verkehrsüberwachung soll mit dem neuen Gesetz aber auch der Austausch von Daten mit anderen Polizeikorps im In- und Ausland vereinfacht und der Einsatz von "besonderen IT-Programmen" ermöglicht werden. Bereits im Februar haben drei Mitglieder der Grünen-Fraktion im Zürcher Kantonsrat befürchtet, dass damit der Einsatz von Staatstrojanern ermöglicht werden könnte.
Klare Regeln gefordert
Dominika Blonski
Auch die kantonale Datenschützerin Dominika Blonski stört sich am Entwurf für das neue Gesetz. Sie sehezwar ein, dass der Einsatz von neuen Fahndungsmitteln eine Revision des Gesetzes nötig macht. Dennoch kritisiert Blonski den Entwurf laut 'Tages-Anzeiger' (Paywall) scharf. In ihrer Vernehmlassungsantwort zur Gesetzesvorlage schreibt sie von schweren und unverhältnismässigen Eingriffen in die Grundrechte der Bevölkerung.
Es müsse klar geregelt sein, wann, wie und wo die automatisierte Fahrzeugfahndung eingesetzt werden dürfe. Mit intelligenten Kameras sei praktisch eine lückenlose Überwachung der Strassen im Kanton Zürich möglich, findet Blonski. Dazu sagt sie, dass die Kontrolle und die Verwendung der gesammelten Daten im neuen Gesetzesentwurf nur ungenügend geregelt seien.
Genaue Definitionen nötig
Laut der Datenschützerin müsste dafür für ein Katalog geschaffen werden, in dem vorgeschrieben ist, bei welchen Delikten die Fahrzeugfahndung zum Einsatz kommen darf. "Bei der Kamerafahndung muss ein gewichtiges öffentliches Interesse vorliegen, damit ein Eingriff in die Grundrechte gerechtfertigt ist", führte sie gegenüber dem 'Tages-Anzeiger' aus.
Zwar darf das neue System nicht dafür gebraucht werden, um Falschparker mit Bussen zu belegen, doch bereits bei Vermögensdelikten dürfen die Daten in der aktuellen Version verwendet werden. Dies ist aus Sicht der Datenschützerin "unverhältnismässig".
Neben der flächendeckenden Überwachung von Strassen fürchtet Blonski auch, dass in Zukunft unter dem Deckmantel der "besonderen Informatikprogramme" Staatstrojaner oder Gesichtserkennung durch die Strafverfolgungsbehörden eingesetzt werden könnten. Sie plädiert deshalb dafür, dass im neuen Gesetz genau definiert wird, welche Programme damit genau gemeint sind.
Besserung in Sicht?
Neben der Datenschützerin kritisieren die Teilrevision auch linke Parteien. Zustimmung findet das Vorhaben beim Gemeindepräsidentenverband und den Städten Winterthur und Zürich. Gerade die Stadt Zürich verlangt aber höhere Hürden beim Erstellen von Bewegungsprofilen, da es sich dabei um einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handle, wie eine Sprecherin des Sicherheitsdepartements dem 'Tages-Anzeiger' sagte.
Sicherheitsdirektor Mario Fehr wollte sich gegenüber der Zeitung nicht detailliert zu den Vorwürfen äussern. Er sagte lediglich: "Wir nehmen die Kritik der Datenschützerin ernst." Seine Mitarbeitenden seien derzeit an der Überarbeitung des Gesetzesentwurfs dran. Danach wird das Geschäft vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.