Zürcher Datenschützerin kritisiert Teilrevision des Polizeigesetzes

28. März 2024 um 14:20
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Verkehr am Bahnhof Wiedikon in Zürich. Foto: Patrick Federi / Unsplash

Das neue Polizeigesetz des Kantons Zürich sieht eine Verkehrs­über­wachung mit intelligenten Kameras vor. Dominika Blonski sieht deshalb die Grundrechte in Gefahr.

Die Teilrevision des Zürcher Polizei­gesetzes sorgt für Diskussionen. Mario Fehr, der parteilose Sicher­heits­direktor des Kantons, würde die Strassen im Hoheitsgebiet von Zürich gerne lückenlos überwachen. So soll künftig der gesamte Verkehr mit intelligenten Kameras beauf­sichtigt werden. Diese sollen Autonummern ablesen und in kürzester Zeit mit Fahndungslisten abgleichen können.
Neben der Verkehrsüberwachung soll mit dem neuen Gesetz aber auch der Austausch von Daten mit anderen Polizeikorps im In- und Ausland vereinfacht und der Einsatz von "besonderen IT-Programmen" ermöglicht werden. Bereits im Februar haben drei Mitglieder der Grünen-Fraktion im Zürcher Kantonsrat befürchtet, dass damit der Einsatz von Staatstrojanern ermöglicht werden könnte.

Klare Regeln gefordert

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Dominika Blonski
Auch die kantonale Datenschützerin Dominika Blonski stört sich am Entwurf für das neue Gesetz. Sie sehe zwar ein, dass der Einsatz von neuen Fahndungsmitteln eine Revision des Gesetzes nötig macht. Dennoch kritisiert Blonski den Entwurf laut 'Tages-Anzeiger' (Paywall) scharf. In ihrer Vernehmlassungs­antwort zur Gesetzesvorlage schreibt sie von schweren und unverhältnis­mässigen Eingriffen in die Grundrechte der Bevölkerung.
Es müsse klar geregelt sein, wann, wie und wo die automatisierte Fahrzeug­fahndung eingesetzt werden dürfe. Mit intelligenten Kameras sei praktisch eine lückenlose Überwachung der Strassen im Kanton Zürich möglich, findet Blonski. Dazu sagt sie, dass die Kontrolle und die Verwendung der gesammelten Daten im neuen Gesetzesentwurf nur ungenügend geregelt seien.

Genaue Definitionen nötig

Laut der Datenschützerin müsste dafür für ein Katalog geschaffen werden, in dem vorgeschrieben ist, bei welchen Delikten die Fahrzeug­fahndung zum Einsatz kommen darf. "Bei der Kamerafahndung muss ein gewichtiges öffentliches Interesse vorliegen, damit ein Eingriff in die Grundrechte gerechtfertigt ist", führte sie gegenüber dem 'Tages-Anzeiger' aus.
Zwar darf das neue System nicht dafür gebraucht werden, um Falschparker mit Bussen zu belegen, doch bereits bei Vermögensdelikten dürfen die Daten in der aktuellen Version verwendet werden. Dies ist aus Sicht der Daten­schützerin "unverhältnismässig".
Neben der flächendeckenden Überwachung von Strassen fürchtet Blonski auch, dass in Zukunft unter dem Deckmantel der "besonderen Informatik­programme" Staatstrojaner oder Gesichtserkennung durch die Straf­verfolgungs­behörden eingesetzt werden könnten. Sie plädiert deshalb dafür, dass im neuen Gesetz genau definiert wird, welche Programme damit genau gemeint sind.

Besserung in Sicht?

Neben der Datenschützerin kritisieren die Teilrevision auch linke Parteien. Zustimmung findet das Vorhaben beim Gemeinde­präsidenten­verband und den Städten Winterthur und Zürich. Gerade die Stadt Zürich verlangt aber höhere Hürden beim Erstellen von Bewegungsprofilen, da es sich dabei um einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handle, wie eine Sprecherin des Sicherheitsdepartements dem 'Tages-Anzeiger' sagte.
Sicherheitsdirektor Mario Fehr wollte sich gegenüber der Zeitung nicht detailliert zu den Vorwürfen äussern. Er sagte lediglich: "Wir nehmen die Kritik der Datenschützerin ernst." Seine Mitarbeitenden seien derzeit an der Überarbeitung des Gesetzesentwurfs dran. Danach wird das Geschäft vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

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