Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die
Beschwerde von Swisscom im Glasfaserverfahren gutgeheissen und die Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko) aufgehoben. Damit entfällt auch die im Dezember 2023 verhängte Sanktion von 18,4 Millionen Franken. Die
Weko hatte dem Telekomkonzern vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung beim Glasfasernetz missbraucht zu haben.
Die Behörde wolle das Urteil in den kommenden Tagen "eingehend prüfen". Anschliessend werde sie entscheiden, ob sie den Entscheid akzeptiere oder beim Bundesgericht Beschwerde einreiche, erklärte die Weko der Nachrichtenagentur 'AWP'.
Keine Kartellrechtsverletzung
Entscheidend war für das BVGer die Frage, ob Swisscom auf dem von der Weko definierten Markt überhaupt als Anbieterin tätig sein kann. Bei einer Punkt-zu-Multi-Punkt-Architektur (P2MP) lassen sich laut Gericht aus technischen Gründen keine durchgehenden Glasfaserleitungen von den Anschlusszentralen bis zu den einzelnen Nutzungseinheiten bereitstellen, wie sie für das von der Weko abgegrenzte Marktsegment vorausgesetzt werden.
Das Gericht hält in seiner
Urteilsbegründung fest: "Entsprechend ist eine marktbeherrschende Stellung auf dem von der Vorinstanz als sachlich relevant abgegrenzten Markt auszuschliessen."
Auch die von der Weko angeführte Rechtsprechung, wonach ein marktbeherrschendes Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden kann, anderen Anbietern Zugang zu einem bestehenden Angebot zu gewähren, "ändere daran nichts", heisst es im Urteil. Das BVGer gelangte deshalb zum Schluss, dass die Weko zu Unrecht eine Kartellrechtsverletzung festgestellt hat.
Init7 kritisiert den Entscheid
Deutliche Kritik am Urteil äussert Fredy Künzler, CEO des Winterthurer Providers Init7, der die Klage gegen Swisscom bei der Weko eingereicht hat. In einem Linkedin-Beitrag bezeichnet er den Entscheid als "einen schwarzen Tag für den Wettbewerb in der Telekommunikationsindustrie".
Künzler kritisiert insbesondere die technische und wettbewerbsrechtliche Beurteilung des Gerichts. Seiner Ansicht nach habe der neue Spruchkörper ein früheres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den vorsorglichen Massnahmen nicht ausreichend berücksichtigt. Dieses habe die wettbewerblichen Auswirkungen der P2MP-Bauweise anders beurteilt.
Zudem wirft Künzler dem Gericht vor, die technischen Unterschiede zwischen Punkt-zu-Punkt (P2P) und Punkt-zu-Multi-Punkt nicht hinreichend verstanden zu haben. P2MP führe zu einer "Marktverschliessung", argumentiert er unter Verweis auf das frühere Urteil.
Swisscom baut vorerst weiter aus
Swisscom begrüsst den Entscheid und bezeichnet die ursprünglich eingesetzte P2MP-Bauweise als effiziente Möglichkeit, Glasfaseranschlüsse rasch und kostengünstig auszubauen. Das Unternehmen verweist in einer Mitteilung darauf, dass P2MP beim FTTH-Ausbau in zahlreichen europäischen Ländern verbreitet sei.
Unabhängig vom Urteil will Swisscom den Ausbau vorantreiben."Neue Anschlüsse werden vorläufig in der von der Weko-Verfügung geforderten Punkt-zu-Punkt-Bauweise (P2P) realisiert", heisst es vom Telko-Riesen. Swisscom wolle die Urteilsbegründung im Detail prüfen und die Auswirkungen auf den weiteren Ausbau analysieren.