Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch eine Beschwerde der Swisscom im Glasfaserstreit gutgeheissen und die Sanktionen der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) aufgehoben. Die Behörde hatte der Swisscom verboten, die Bauweise des Glasfasernetzes umzustellen.
Der grösste Schweizer Telekomkonzern wollte statt einer Direktleitung von der Telefonzentrale zum Haushalt nur noch eine Zuleitung bis zum Verteilpunkt im Strassenschacht vor den Häusern legen. Mit der neuen Baumarchitektur müssen sich die einzelnen Haushalte eine Zuleitung teilen, statt eine eigene Direktleitung zu haben. Die Weko bestand dagegen auf Direktleitungen zu den Haushalten.
Wegen des Weko-Verdikts konnte die Swisscom die nach der neuen Bauweise erstellten Glasfaseranschlüsse nicht nutzen. Zeitweise waren eine halbe Million Anschlüsse blockiert, welche die Swisscom nicht in Betrieb nehmen durfte. Viele davon hat der grösste Telekomkonzern der Schweiz mittlerweile umgebaut. Im ersten Halbjahr waren noch 170'000 Anschlüsse blockiert.
Aufschiebende Wirkung eines Rekurses?
Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses
Weko-Verbot nun aufgehoben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtsgültig. Es kann vor dem Bundesgericht angefochten werden. Ob die Weko einen Rekurs einreicht, ist noch nicht entschieden.
Die Swisscom analysiert derzeit, wann die 170'000 blockierten Anschlüsse wieder in Betrieb genommen werden können. Wenn das Bundesgericht bei einem Rekurs beispielsweise eine aufschiebende Wirkung der Beschwerde verfügen und die bisherigen Anordnungen der Weko aufrechterhalten würde, dann könne die Swisscom die gesperrten 170'000 Anschlüsse nicht in Betrieb nehmen, sagte ein Konzernsprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur 'AWP'.
"Sobald die Rechtslage geklärt ist, werden wir die Anschlüsse wieder aktivieren, so dass sie vermarktet werden können. Das wird nicht in wenigen Tagen möglich sein", sagte der Swisscom-Sprecher.
Auch die Bauweise von neuen Glasfaseranschlüssen werde nicht sofort geändert. Neue Anschlüsse würden bis auf Weiteres in der von der Weko geforderten Punkt-zu-Punkt-Bauweise (P2P), also mit Direktleitungen von der Telefonzentrale bis zu einzelnen Haushalten, realisiert.
Eine Umstellung benötige zudem Zeit und Planung, sagte der Sprecher: "Über mögliche Anpassungen werden wir nach Abschluss dieser Analyse entscheiden. Parallel zu unserer Analyse führen wir den Glasfaserausbau mit hohem Tempo weiter."
Weko-Massnahme nicht erfolglos
Der Glasfaserstreit ist für Init7-Chef Fredy Künzler trotz des jüngsten Rückschlags nicht vergebens. In einem Beitrag auf Linkedin kommt er zum Schluss, dass die vorsorgliche Massnahme der Weko mindestens 1,15 Millionen Glasfaseranschlüsse vor einer aus seiner Sicht drohenden Monopolstellung von Swisscom bewahrt habe. Möglicherweise seien es sogar rund 1,5 Millionen Anschlüsse.
Grundlage seiner Berechnung sind Daten zur Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen zwischen Februar 2020 und Oktober 2026. In diesem Zeitraum seien insgesamt rund 1,58 Millionen Anschlüsse in der P2P hinzugekommen, davon rund 1,15 Millionen allein durch Swisscom.
Der Glasfaserstreit sei also nicht vollkommen umsonst gewesen. "Aber wie erwähnt, es ist noch nicht aller Tage Abend, und wir bleiben hoffnungsvoll, dass dereinst alle Menschen und Unternehmungen in der Schweiz die volle Wahlfreiheit haben – sowohl bei der Technologie, wie auch beim Preis", so Künzler.