Frühestens 2027 tritt die Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft. Um das schleppende Grossprojekt in bessere Bahnen zu lenken, soll bis dahin eine Übergangslösung zum Tragen kommen, die etwa die unzureichende Finanzierung und die Einwilligung zum EPD regeln soll.
Nun haben sich im Rahmen einer Vernehmlassung Verbände des Gesundheitswesens dazu geäussert. Die Antworten enthalten wenig Überraschendes, aber einige deutliche Worte: Die technologischen Mittel für eine tiefe Integration stehen heute in der Mehrheit nicht zur Verfügung. "Dieser zusätzliche Aufwand kann aufgrund des Fachkräftemangels nicht geleistet werden", heisst es etwa von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). Zudem bringe das EPD nur einen geringen Nutzen und die Geschäftsmodelle der Betreibergesellschaften seien nicht tragfähig.
Die Ärztinnen und Ärzte wollen darum eine doppelte Opt-in-Lösung. Wenn Patienten dem EPD zustimmen, sollen sie dies nachträglich nochmals bestätigen. Die Position an der Front steht jener des Bundesrates diametral gegenüber. Dieser wollte eine Opt-out-Lösung. Aus den Alters- und Pflegeheimen klingt es ähnlich: "Auch kognitiv eingeschränkte Menschen haben ein Recht auf Schutz der Persönlichkeit", schreibt etwa Senesuisse. Der Verband von Alters- und Pflegeeinrichtungen fordert eine ausdrückliche Einwilligung.
Der FMH geht die Finanzierung zu wenig weit. Die vorgeschlagenen 15 Franken würden allenfalls die Aufwände bei der Eröffnung decken, heisst es von der Ärztevereinigung. Die Kosten dürften auf keinen Fall auf die Gesundheitsfachpersonen abgewälzt werden. Auch die Apothekervereinigung Pharmasuisse fordert eine Entschädigung für die Weiterentwicklung der IT-Systeme und eine obligatorische Finanzierung
seitens der Kantone.
Einen anderen Blick auf das EPD wirft Interpharma, der Verband der Pharmaindustrie, dessen Mitglieder auch in der Medikamentenentwicklung tätig sind. Das EPD sei wichtiger Teil eines funktionierenden Gesundheitsdatenraums, schreibt der Verband. Er wünscht sich deshalb das Opt-out-Prinzip, das der Bundesrat bevorzugt. Und zwar im doppelten Sinne. Patienten sollen explizit angeben müssen, wenn ihre Daten nicht für die Forschung genutzt werden dürfen. Der Verband will auch eine Verpflichtung des EPD für alle Fachpersonen im Gesundheitsbereich – und zwar schon mit der Übergangslösung.