Bei der Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) harzt es seit Jahren. In seiner aktuellen Form sei das EPD "gescheitert", hält beispielsweise der Regierungsrat des Kantons Thurgau fest. In einer Stellungnahme spricht er von "Konstruktionsfehlern" und wünscht sich, dass ein revidiertes EPD mit allen Mitteln rasch und entschlossen vorangetrieben wird. Es solle ein Produkt entstehen, dass in der Bevölkerung akzeptiert und positiv wahrgenommen wird.
Grundsätzlich begrüssen die Kantone in ihren Vernehmlassungsantworten die Anpassungen, wie beispielsweise den vereinfachten Online-Eröffnungsprozess. Der Kanton Bern betont in diesem Zusammenhang, dass die EPD-Eröffnung nicht an eine E-ID gekoppelt sein sollte. "Das Erfordernis einer E-lD vermindert die Attraktivität des EPD deutlich", schreibt die Regierung.
Mit der Revision gibt sich der Bund mehr Kompetenzen und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird klarer definiert. Auch dies begrüssen die Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Das Fehlen von Verantwortungen und Kompetenzen sei eine der Ursachen für die Probleme beim EPD und die entstandenen Finanzierungslücken.
Viel Geld für wenig Nutzen
Seit einigen Jahren sind die Leistungserbringer verpflichtet, sich einer Stammgemeinschaft anzuschliessen und das EPD zu ermöglichen. Seither, schreibt der Kanton Thurgau, zahlen sie hohe Beitragsgebühren. Da sich aber das EPD kaum verbreitet hat, sei der Nutzen für die Leistungserbringer gering.
Die Kantone wurden deshalb von Bund und eHealth Suisse aufgefordert, auf freiwilliger Basis eine Anschubfinanzierung oder sonstige finanzielle Unterstützung zu gewähren. "Die Stammgemeinschaften erhalten damit seit Jahren Beiträge, ohne einen Nutzen für die Leistungserbringer und das Gesundheitssystem generiert zu haben", schreibt der Thurgauer Regierungsrat.
Finanzierung komplex
Die Revision sieht eine finanzielle Unterstützung vor. Pro eröffnetes EPD sollen die Stammgemeinschaften mit 30 Franken unterstützt werden, die je zur Hälfte von Bund und Kantonen geleistet werden. Der Bund gewährt die Finanzhilfen aber nur, wenn sich die Kantone in gleicher Höhe an den Kosten der Stammgemeinschaften für den Betrieb und die Weiterentwicklung beteiligen.
Dies verkompliziere die Sache unnötig, schreiben mehrere Kantone. Diese unnötige Komplexität könnte mit einer alleinigen Finanzierung durch den Bund verhindert werden, so der Solothurner Regierungsrat. Die GDK merkt zudem an, dass der vorgesehene Betrag zu tief bemessen sei. Die Stammgemeinschaften werden demnach auf weitere Finanzierungsquellen angewiesen sein.
Auch in St.Gallen wird von einer "heiklen Phase" bis zum Inkrafttreten der Revision gesprochen. Es wäre zweckmässiger, wenn der Bund die Übergangsfinanzierung alleine sicherstellt, so die Stellungnahme.
"Letzte Chance" für das EPD
Es dauert noch einige Zeit, bis die Revision in Kraft tritt. Laut der GDK besteht Risiko, dass das EPD diese Periode nicht unbeschadet übersteht. Der Gesetzgebungsprozess sollte deshalb beschleunigt werden.
Auch Zürich spricht von der "letzten Chance", dem EPD in seiner derzeitigen Form zum Durchbruch zu verhelfen. Es sei deshalb wichtig, dass das Gesetz rasch revidiert und – anders als vom Bund vorgesehen – vor 2027 in Kraft gesetzt wird, so Zürich.