Cybervorfälle und Ransomware-Angriffe gehören mittlerweile beinahe zum Alltag. In den betroffenen Organisationen herrscht typischerweise allerdings Ausnahmezustand. Wer dann einen kühlen Kopf behält und offen über den Vorfall, seine Ursachen und die ergriffenen Massnahmen kommuniziert, verdient sich Respekt und die Nominierung für den "Courage Award".
Die Information Security Society Switzerland (ISSS) zeichnet mit dem Award alljährlich Unternehmen aus, die nach einem Cyberangriff vorbildlich kommunizieren. Mit dem Preis sollen Cyberangriffe entstigmatisiert werden.
Zu den bisherigen Gewinnern
Amag,
Unico Data und
Dataport gesellt sich nun die Ausgleichskasse Swissmem. Den Juroren der ISSS zufolge hatte sie offen über den Vorfall, die Herausforderungen und die Learnings gesprochen. Der stellvertretende Geschäftsführer der Ausgleichskasse, Michael Kocher, nahm den Award an einem Anlass der ISSS in Bern entgegen.
Ransomware-Angriff geht glimpflich aus
Vor gut einem Jahr war die Ausgleichskasse des Verbandes der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Swissmem)
Opfer eines Cyberangriffs geworden. Sie hatte umgehend via Medienmitteilung über den Vorfall und die möglichen Schäden informiert. Parallel wurden die der Ausgleichskasse angeschlossenen Firmen und ihre Mitarbeitenden sowie die Pensionierten mit einem Schreiben informiert. Zusätzlich wurde eine Hotline für Betroffene eingerichtet.
Wenige Tage nach der ersten Kommunikationsoffensive wandte sich die Kasse erneut an die Öffentlichkeit. Ihr würden "konkrete Hinweise" vorliegen, dass die
Daten nach Russland abgeflossen seien, erklärte sie. Wegen des andauernden Ukraine-Krieges sei eine Zusammenarbeit mit den dortigen Behörden unmöglich. Deshalb werde man in Absprache mit den Schweizer Sicherheitsbehörden auf keinerlei Forderungen der Täter eingehen.
Wochen später bekannte sich die
Ransomware-Bande "Hunters International" zu dem Angriff. Die Gruppe behauptete, dass Verhandlungen über die Wiederherstellung der Daten stattgefunden hätten. Dies bestätigte die Ausgleichskasse damals auf Anfrage von inside-it.ch. "Entsprechend der Empfehlung der Polizei und des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ist der grösste Schutz der Betroffenen damit sichergestellt, wenn sowohl unsererseits als auch medial über die von der Täterschaft bereits vorgenommene und weiter beabsichtigte Vorgehensweise nicht weiter informiert wird", hiess es seitens der Ausgleichskasse allerdings.