Bern hält an automatisierter Fahrzeugfahndung fest

18. November 2024 um 10:17
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Foto: Rubi Bill / Unsplash

Trotz Beschwerde gegen das neue Polizeigesetz ist der Kanton von dessen Verhältnismässigkeit überzeugt. Das Urteil zur auto­ma­ti­sier­ten Fahrzeugfahndung steht noch aus.

Anfang November hat das Bundesgericht die gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Fahrzeugfahndung im Kanton Luzern für unrechtmässig erklärt. Daraufhin hat die Berner Sicherheitsdirektion die Auswirkungen dieses Urteils auf das eigene Polizeigesetz geprüft. Dabei ist sie zum Schluss gekommen, dass die automatisierte Fahrzeugfahndung weiterhin eingesetzt werden kann.
Auch im Kanton Bern wurde Beschwerde gegen das neue Polizeigesetz beim Bundesgericht eingereicht. Das Verfahren ist hängig und das Bundesgericht hat der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung erteilt. Entsprechend sind die Bestimmungen anwendbar, und die automatisierte Fahrzeugfahndung wird im Kanton Bern weiterhin eingesetzt.
Wie die Sicherheitsdirektion in einer Mitteilung schreibt, unterscheidet sich das Berner Polizeigesetz auch in wesentlichen Punkten von der Luzerner Regelung. "Es sieht den Einsatz der automatisierten Fahrzeugfahndung schwergewichtig für die Erkennung und Verhinderung von Straftaten vor – und nicht primär für die Strafverfolgung", heisst es vom Kanton Bern.
So soll die automatisierte Fahrzeugfahndung in Bern bei der Erkennung und Bekämpfung organisierter Kriminalität wie dem Drogenhandel helfen. Das Berner Gesetz sei überdies verhältnismässiger ausgestaltet und berück­sichtige verschiedene vom Bundesgericht aufgestellte Vorgaben, hält die Sicherheitsdirektion in ihrer Mitteilung fest.

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