Der Grosse Rat des Kantons Bern hat Änderungen des Datenschutzgesetzes (KDSG) in erster Lesung angenommen. Die zweite Lesung folgt in der Wintersession. Mit der Revision soll das kantonale Gesetz an das Bundesgesetz und geltendes EU-Recht angepasst werden. Ausserdem sollen die Gemeinden bei der Aufsicht über den Datenschutz entlastet werden.
Nur noch Gemeinden mit mehr als 25'000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie die Landeskirchen sollen noch eigene Aufsichtsbehörden für Datenschutz bezeichnen können. Die kantonale Datenschutzbehörde soll die Aufsicht auf Ebene Kanton und Gemeinden zentral wahrnehmen.
Das KDSG spricht neu von Datenschutzbehörden statt von Aufsichtsstellen. Dies soll verdeutlichen, dass die Datenschutzbehörden in erster Linie beraten, anleiten und ausbilden, nicht kontrollieren und sanktionieren.
Entlastung der Kommunen
Ueli Burri, Datenschutzbeauftragter des Kantons Bern, sagt im
Regionaljournal von 'SRF', dass der Aufwand für seine Stelle mit der Zentralisierung steigen werde. Im Budget für das Jahr 2026 habe man deshalb vier zusätzliche Vollzeitstellen eingeplant.
Die Zentralisierung sei aber sinnvoll, da das Thema Datenschutz in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden sei. Neu könne das Wissen gebündelt werden. So sei es nicht mehr auf die vielen unterschiedlichen Aufsichtsstellen verteilt.
Ähnliches schreibt auch der Kanton zur Revision. Die Qualität und Verfügbarkeit der kommunalen Datenschutzbehörden sei sehr unterschiedlich. Vor allem der technische Wandel, etwa mit der vermehrten Nutzung von Cloud-Services, erfordere ein grosses und aktuelles Expertenwissen – auch im Bereich der Informationssicherheit. Die kantonale Behörde würde deshalb bereits jetzt Anfragen von Gemeindebehörden erhalten. Ausserdem sei es kaum effizient, wenn jede kommunale Datenschutzbehörde die gleichen Rechtsabklärungen trifft.