Besserer Schutz für Schweizer Domains und Telefonnummern

13. Februar 2025 um 16:03
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Foto: Getty / Unsplash+

Motionen im Parlament fordern Massnahmen gegen Call-ID-Spoofing und Missbräuche von .ch-Domains. Der Bundesrat unterstützt sie.

Schweizer Telefonnummern und Internet-Domains sollen besser geschützt werden vor Missbrauch durch Kriminelle. Der Bundesrat erklärt sich einverstanden mit drei entsprechenden Vorstössen aus der SVP-, der SP- und der Mitte-Fraktion.
Martin Candinas (Mitte/GR) will Providern vorschreiben, aktiv und mit technischen Massnahmen gegen die unrechtmässige Verschleierung von tatsächlichen Rufnummern vorzugehen. Anrufe mit gespooften Nummern sollen erkannt und unterbunden werden können. Das soll Straftaten verhindern.
Mit Call-ID-Spoofing verbundene Probleme hätten in verheerendem Mass zugenommen, schreibt Candinas. Betrügerbanden griffen systematisch zum Spoofing, etwa wenn falsche Polizisten Anrufe tätigten. Oder es werde mit verschleierten Nummern Alarm ausgelöst. Das beanspruche Ressourcen und könne bei der Bevölkerung Ängste auslösen.

Kein Kauf von Nummernblöcken mehr

Priska Seiler Graf (SP/ZH) verlangt mit der zweiten Motion, dass in- und ausländische Operateure, die Schweizer Nummernblöcke erwerben und sich nicht an Identifikationspflichten halten, keine Nummern mehr kaufen dürfen. Ausserdem sollen sie Nummern ohne korrekt identifizierte Abonnenten und Abonnentinnen blockieren.
Die Identifikation der Abonnenten und Abonnentinnen sei heute oft mangelhaft, kritisierte Seiler Graf. Vermeintlich echte Schweizer Nummern, bei denen bei der Registrierung gefälschte oder verschleierte Identitäten verwendet wurden, dienten kriminellen Machenschaften.

Domains nur an identifizierte Personen vergeben

Michael Götte (SVP/SG) will Schweizer Domainnamen (.ch und .swiss) vor Missbrauch schützen. Sie sollen nur noch an eindeutig identifizierte natürliche und juristische Personen vergeben werden dürfen. Und nicht nur Phishing oder Malware sollen Voraussetzung für die Blockierung einer Domain sein, sondern auch andere Missbrauchsfälle.
Im Alltag werde den Registrierungspflichten nur ungenügend nachgekommen, schreibt Götte zum Vorstoss. Fehlbare hätten bei missbräuchlichen Registrierungen kaum Konsequenzen zu befürchten.
Der Bundesrat beantragt die Annahme aller drei Motionen. Argumente dafür veröffentlichte er in seinen Stellungnahmen nicht.

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