Biden möchte Privacy Shield retten

10. Oktober 2022 um 13:00
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Mittels Exekutivorder hat der US-Präsident Behörden dazu angewiesen, sich an die mit der EU vereinbarten neuen Regeln zu halten. Kritiker wetzen wieder ihre Messer.

Im Frühling haben sich die USA und die EU auf eine neue Version des Privacy-Shield-Abkommens geeinigt, das einen datenschutzkonformen transatlantischen Datenverkehr ermöglichen soll. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das ursprüngliche Privacy-Shield-Abkommen, das seinerseits das frühere Safe-Harbour-Abkommen ersetzen sollte, im Sommer 2020 für ungültig erklärt. Dies machte neue Verhandlungen notwendig.
Nun hat US-Präsident Joe Biden die im Frühjahr beschlossenen Neuerungen per Executive Order für US-Behörden für bindend erklärt. Der EU-Gerichtshof hatte am bisherigen Abkommen unter anderem bemängelt, dass die USA damit weiterhin zu grosse Möglichkeiten hätten, Daten aus Europa, die von US-Unternehmen übermittelt werden, zu überwachen. Auch sei es für EU-Bürgerinnen und -Bürger zu schwierig, in den USA Klagen wegen Verstössen gegen ihre Privatsphäre einzureichen.
Im Rahmen des erneuerten Abkommens sollen EU-Bürger nun Klagen bei einem von der US-Regierung unabhängigen US-Gremium, dem Data Protection Review Court (DPRC), einreichen können. Bevor eine Klage zum DPRC geht, wird sie allerdings auch von einem Datenschutzexperten, der zum Büro des Direktors der nationalen Nachrichtendienste gehört, geprüft. Das Büro "Office of the Director of National Intelligence" ist eine Art Zusammenschluss aller 17 US-Nachrichtendienste.

Kritiker wetzen die Messer

Politiker sowohl in den USA als auch in der EU hatten das neue Abkommen gelobt, da es eine deutliche Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre mit sich bringe. Kritiker in der EU, allen voran der österreichische Datenschützer Max Schrems, bereiten sich allerdings bereits darauf vor, auch dieses Abkommen durch neue Gerichtsklagen abzuschiessen. Schrems hatte mit seinen Klagen nicht das Privacy-Shield-, sondern zuvor auch schon das Safe-Harbour-Abkommen zu Fall gebracht.
Laut Schrems werden gewisse Ausdrücke, zum Beispiel "angemessene" Massnahmen ("proportionate") auch im neuen Abkommen nicht genau definiert. Zudem sei der DPRC nach den US-Gesetzen kein wirkliches Gericht. Früher oder später werde die Sache wieder vor den Europäischen Gerichtshof gelangen. Schrems ist bereits jetzt zuversichtlich, dass dieser sich auch gegen die neue Regelung aussprechen wird.
Ohne eine übergreifende Regelung wie das Privacy Shield müssen US-Unternehmen der EU individuell glaubhaft machen können, dass sie Daten gemäss den EU-Datenschutz-Richtlinien übertragen. Dies schafft nicht nur einen Mehraufwand, sondern auch Rechtsunsicherheit auf beiden Seiten.

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