BSI soll bei Cyberangriffen Geschäftsleitungen abziehen können

20. Juli 2023 um 13:14
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Hochspannungsleitung bei Tiefencastel. Foto: Patrick Federi / Unsplash

Während in der Schweiz bereits die Meldepflicht für Cyberangriffe zu Diskussionen führt, plant Deutschland einen grossen Schritt weiter zu gehen.

Im Juni hat das Schweizer Parlament entschieden, dass Betreiber von Kritischer Infrastruktur in Zukunft Cyberangriffe mit grossem Schadens­potenzial innerhalb von 24 Stunden melden müssen. Während hierzulande darüber diskutiert wird, ob die Meldepflicht auch auf weitere Branchen und schwerwiegende Schwachstellen in Computersystemen ausgedehnt werden soll, geht das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sogar noch einen Schritt weiter.
Ein Gesetzesentwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht vor, dass die Security-Behörde mehr Durchgriffsmöglichkeiten erhält. Mit dem geplanten Gesetz wird die EU-Richtlinie "NIS-2" umgesetzt und der Kreis der Unter­nehmen erweitert, die gewisse Mindestvorgaben für die Cybersicherheit und Meldepflichten bei Securityvorfällen erfüllen müssen.
Statt bis anhin 4500 Firmen sollen künftig bis zu 29'000 deutsche Unter­nehmen der Aufsicht des BSI unterliegen. Hinzu kommen zusätzliche Handlungs­kompetenzen für die Security-Behörde: Bei gewissen Einrichtungen kann das Bundesamt künftig sogar die Geschäftsleitung oder CEOs von der Wahrnehmung der Leitungsaufgaben vorübergehend entbinden.

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