Bündner Regierung schickt E-Gov-Gesetz in die Vernehmlassung

11. August 2022 um 14:55
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Der Bündner Regierungssitz. Foto: Standeskanzlei Graubünden

Der Kanton will im Rahmen seiner E‑Government‑Strategie die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung der Verwaltung und den elektronischen Rechtsverkehr schaffen.

Jetzt hat auch die Regierung des Kantons Graubünden einen Entwurf zum Erlass eines E‑Government‑Gesetzes zur Vernehmlassung freigegeben. Wie einer Mitteilung zu entnehmen ist, sollen ab kommendem Montag, 15. August, bis zum 13. November Stellungnahmen eingeholt werden.
Ähnlich wie zuletzt im Kanton Basel-Landschaft ist ein Fokus des neuen Gesetzes die Organisation, der Betrieb und die Nutzung eines künftigen E‑Government‑Portals. Zum anderen gehts im Bündnerland um die vollständig elektronische Kommunikation mit den Behörden. Kurz gesagt, sollen die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und für den elektronischen Rechtsverkehr in Verwaltungsverfahren geschaffen werden.
Mit dem Gesetzesvorhaben, heisst es bei der Bündner Regierung weiter, werde rechtlich die Basis für die Umsetzung der im Sommer 2018 verabschiedeten kantonalen E‑Gov‑Strategie für die Jahre 2019‑2023 geschaffen. Klar ist, dass der langen Geschiche der Schweizer Digitalpolitik ein weiterer Kanton ein Kapitel anfügt.
Zwar werden auch künftig alle Behördenleistungen weiterhin nicht-digital zur Verfügung stehen. Doch mit dem E‑Gov‑Gesetz werde der Weg frei zum elektronischen Bezug der kantonalen Leistungen über ein zentrales Portal bei immer denselben Zugangsdaten. Zudem sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Gemeinden und andere Träger öffentlicher Aufgaben das E-Gov-Portal für ihre Angebote nutzen können.
Weiter erklärt die Regierung zur Vernehmlassung, dass das künftige Gesetz eine vollständig elektronische Kommunikation erlaube: "Durch die geplante Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege soll es künftig im gesamten Verwaltungsverfahren ermöglicht werden, auf elektronischem Weg Eingaben einzureichen und Verfügungen zu eröffnen." Das werde die handschriftliche Unterschrift ersetzen und die Identität von Benutzenden und Integrität der Dokumente im selben Masse wie bei der Eingabe per Post gewährleisten.

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