Büpf: Bundesrat schafft Grundlagen für Analysefunktionen

11. März 2022 um 14:23
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Foto: Camilo Jimenez

Daten der Fernmeldeüberwachung können nun zentral analysiert werden. Auch zur Frage, ob Apples "Private Relay" eine Gefahr für die Überwachung darstelle, äusserte sich die Regierung.

Am 1. Mai 2022 tritt eine Änderung des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) in Kraft. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Mit dieser Änderung wird eine explizite gesetzliche Grundlage geschaffen, um Daten der Fernmeldeüberwachung analysieren zu können. Bisher war das nur auf Verordnungsstufe geregelt.
"Die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes können zur Aufklärung von schweren Straftaten beziehungsweise bei Gefährdung der nationalen Sicherheit Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen", teilt die Regierung mit. Die Daten dieser Massnahmen würden vom Verarbeitungssystem des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr entgegengenommen und aufgezeichnet.
Die Analysefunktionen erlaube unter anderem, tabellarische Daten zu visualisieren, so dass sie in einer Grafik schnell erfasst werden können. Damit würden die Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von schweren Straftaten oder bei einer Notsuche nach einer vermissten Person kostbare Zeit gewinnen. Auch die Kantone können auf das zentrale System zugreifen, anstatt eigene Analysesysteme zu nutzen.
Die explizite gesetzliche Grundlage für die Analyse fehlte bisher. Das Parlament hatte diese 2021 mit der Annahme der Änderungen in zwei Artikeln des Büpf geschaffen. Kürzlich hatte der Bundesrat bereits angekündigt, die Instrumente zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs auch an die 5G-Technologie anpassen zu wollen.
Auch in der Fragestunde im Nationalrat hat sich der Bundesrat mit Überwachung beschäftigt. Thomas Hurter (SVP/ZG) hatte gefragt: "Apple wird im September mittels iOS eine neue Anwendung namens Private Relay einführen. Es besteht die Gefahr, dass dadurch bestimmte Überwachungen von Fernmeldediensten stark eingeschränkt oder sogar überhaupt nicht mehr verfügbar sein werden. Welche möglichen Konsequenzen kann dies auf die Überwachung von Fernmeldediensten haben?"
Die Regierung antwortet: "Gemäss Ausführungen auf der Internetseite von Apple sollen beim Dienst Private Relay aufgrund dessen Architektur weder die Internetzugangsanbieterin noch Apple oder die Drittanbieterin sehen können, wer welche Website besucht oder besucht hat."
Somit sei es technisch nicht möglich festzustellen, von wem eine bestimmte Verbindung ausgeht oder ausgegangen ist. "Dies wäre nicht die einzige Technologie, die Einschränkungen bei der Überwachung von Fernmeldediensten verursachen kann", heisst es weiter. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr verfolge die technologischen Entwicklungen.

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