

Bund erlaubt E-Voting wieder
3. März 2023 um 15:55Im Juni können erste Kantone wieder Versuche mit dem E-Voting-System der Post durchführen. Die Risiken seien nun vertretbar, sagen die Verantwortlichen.
Nach vier Jahren Unterbruch können die Kantone wieder E-Voting-Versuche durchführen. Der Bundesrat hat heute 3 Kantonen die entsprechende Bewilligung erteilt. Bei der Abstimmung vom 18. Juni 2023 dürfen die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau erstmals das neue E-Voting-System der Schweizerischen Post einsetzen.
Der Bundesrat erteilt die Grundbewilligungen, nachdem er von den Ergebnissen einer unabhängigen Überprüfung Kenntnis genommen hat. Diese wurde im Auftrag der Bundeskanzlei durchgeführt.
Wenn die Abstimmung vom Juni erfolgreich absolviert werde, beabsichtigten die 3 Kantone eine Bewilligung für die Nationalratswahlen im Herbst zu beantragen, sagt Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin des Kantons Basel-Stadt an einer Medienkonferenz. 2024 will auch der Kanton Graubünden in ersten Gemeinden E-Voting ermöglichen.
Limitierte Bewilligung des Bundesrats
Der Bundesrat sei zum Schluss gekommen, dass das System und dessen Betrieb so weit verbessert wurden, dass ein Einsatz im begrenzten Rahmen der bewilligten Versuche möglich ist, wie er in einer Mitteilung schreibt.
Die nun vom Bundesrat erteilte Grundbewilligung gilt für ein limitiertes Elektorat und bis zur Abstimmung vom Mai 2025. Neben der Grundbewilligung benötigen die Kantone für jeden Urnengang eine Zulassung der Bundeskanzlei. Diese wurde den drei Kantonen für die Abstimmung vom 18. Juni 2023 erteilt.
Nur ein Teil der Stimmberechtigten darf elektronisch abstimmen
Der Bundesrat lässt nur vollständig verifizierbare und in seinem Auftrag unabhängig überprüfte Systeme für E-Voting-Versuche zu. Maximal 30% der Berechtigten im Kanton und 10% der landesweit Berechtigten dürfen elektronisch stimmen.
Alle 3 Kantone werden den Auslandschweizern E-Voting anbieten. Basel-Stadt lässt zusätzlich Inlandschweizer mit einer Behinderung elektronisch abstimmen. In St.Gallen können sich laut der Mitteilung eine begrenzte Anzahl Inlandschweizer Stimmberechtigter für die elektronische Stimmabgabe anmelden, wenn ihre Gemeinde dies anbietet.
Damit beantragen die Kantone die Zulassung von rund 65'000 Stimmberechtigten für den ersten Urnengang, was rund 1,2% aller Stimmberechtigten entspricht.
"Der Bundesrat hält die Risiken bei einem derart kleinen Elektorat für vertretbar", so Bundeskanzler Walter Thurnherr vor den Medien. Fehler und Manipulationen am System liessen sich nie ganz ausschliessen. Die Hürden seien aber hoch.
E-Voting-Versuche wurde vom Bundesrat gestoppt
Zuletzt wurden in der Schweiz E-Voting-Systeme im Rahmen des Versuchsbetriebs im Jahr 2019 eingesetzt. Im selben Jahr entschied der Bundesrat, die elektronische Stimmabgabe wegen Sicherheitsproblemen nicht mehr anzubieten. Daraufhin haben der Kanton Genf und die Post ihre Systeme zurückgezogen. E-Voting wurde neu ausgerichtet.
Mit der Wiederaufnahme von Versuchen dieses Jahr können die Kantone erstmals das vollständig verifizierbare System der Post einsetzen. Die vollständige Verifizierbarkeit ist eine wichtige Massnahme zur Gewährleistung der Sicherheit von E-Voting: Sie erlaubt es, anhand von Prüfcodes und mathematischen Beweisen allfällige Manipulationen an den elektronisch abgegebenen Stimmen festzustellen und zu reagieren.
Restrisiken können nicht ausgeschlossen werden
"Das nun wieder angebotene E-Voting-System erfüllt die Sicherheitsanforderungen", so die Basler Staatsschreiberin Schüpbach-Guggenbühl vor den Medien.
In den Jahren, in denen E-Voting nicht angeboten wurde, hat die Post ihr System mit vollständiger Verifizierbarkeit weiterentwickelt. Seit 2021 sind der Quellcode des Systems und die Dokumentation öffentlich. Es gab ein Bug-Bounty-Programm sowie mehrere Prüfungen durch externe Experten, die wiederum vom NCSC untersucht wurden.
Dem NCSC hätten sich Fragen gestellt, sagt Florian Schütz, Delegierter des Bundes für Cybersicherheit, an der Medienkonferenz. Diese hätten vor allem das Patch und Vulnerabilitity Management sowie den Security Software Development Lifecycle betroffen. Die Post habe glaubhaft darlegen können, dass die Fragen des NCSC bereits adressiert waren oder bis zum Start der erneuten E-Voting-Versuche vollständig beseitigt werden. "Dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit sind derzeit keine Schwachstellen im E-Voting-System der Post bekannt", so Schütz.
Zu beachten sei, dass, wie bei jedem System, Restrisiken nicht ausgeschlossen werden können. Die Risiken werden von den Kantonen, der Post und dem Bund verwaltet und adressiert, führt Schütz aus. Sollte es beim E-Voting-System wider Erwarten zu einem Sicherheitsvorfall kommen, stehe dem System respektive dem Betreiber das NCSC für die Bewältigung zur Seite, führt Schütz aus. "E-Voting ist eine kritische Infrastruktur."
Loading
Berner SAP-Projekt kostet 10 Millionen mehr
Die Finanzverwaltung des Kantons verlängert 7 Dienstleistungsverträge freihändig. Anfang Jahr hatte der Grossrat schon einen Kredit für 26 Millionen gesprochen.
18 Länder unterzeichnen gemeinsame KI-Richtlinien
Die Staaten legen Regeln für den Umgang mit KI fest. Darunter auch Empfehlungen zum Schutz vor Manipulationen. Die Schweiz gehört noch nicht dazu.
Das Tessin braucht ein neues Datenschutzgesetz
In der Schweizer Sonnenstube gibt es viele Überwachungskameras, die nicht gekennzeichnet sind. Der kantonale Datenschützer möchte das ändern.
Schon 250'000 E-Vignetten wurden abgesetzt
Mit der Ausgabe 2024 startet erstmals der Verkauf von Klebe- und E-Vignette gleichzeitig. Die elektronische Variante entwickelt sich zum Erfolg – bald soll sie 50% der Verkäufe ausmachen.