Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat in einer Zwischenverfügung vorsorgliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Public-Cloud-Diensten für den Bund abgewiesen. Eine Privatperson verlangte, das Vorhaben generell zu stoppen. Sämtliche Aktivitäten im Bereich Cloud-Computing sollen eingestellt werden, bis klar sei, ob eine hinreichende gesetzliche Grundlage für diese Aktivitäten besteht.
Das Gericht führt aus, dass die Verwaltungsrechtspflege keine generell-abstrakte Normenkontrolle vorsehe und auch keine Popularbeschwerde. Eine Privatperson wie der Beschwerdeführer könne deshalb nur ein schutzwürdiges Interesse in Bezug auf die Bearbeitung von eigenen Daten geltend machen.
Diesbezüglich bestehe aber keine konkrete und unmittelbare Gefahr, dass die Daten des Beschwerdeführers ausgelagert würden, schreibt das Bundesverwaltungsgericht in der Verfügung. Es hat deshalb das Gesuch um den Erlass von vorsorglichen Massnahmen abgelehnt.
Die Zwischenverfügung kann vom Beschwerdeführer noch letztinstanzlich beim Bundesgericht angefochten werden.
Bund hat Entscheid abgewartet
Nach dem im März 2022 die Verhandlungen begonnen haben, hat die Bundesverwaltung die Verträge mit den vier US-Hyperscalern Amazon, IBM, Microsoft und Oracle und dem chinesischen Unternehmen Alibaba
Ende September unterzeichnet.
Obwohl die Verträge unterschrieben waren, konnten die Ämter noch keine Services darüber beziehen. Der Entscheid über die vorsorglichen Massnahmen werde abgewartet, erklärte die Bundeskanzlei damals.
Nun erklärt die Bundeskanzlei, dass die Verwaltungseinheiten jetzt entsprechende Dienste über die Rahmenverträge beziehen dürfen. Dazu müssen sie jeweils entsprechende Abklärungen treffen. Wie bei diesen Rahmenverträgen üblich, gibt es einen Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern.
Das Verfahren läuft aber noch weiter und dürfte voraussichtlich noch einige Zeit dauern, schreibt die Bundeskanzlei.
Update (13.50 Uhr): Der Artikel wurde um die letzten 2 Absätze (Mitteilung der Bundeskanzlei) ergänzt.