Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) ist auf die Mitwirkung von Unternehmen im Telekommunikationsbereich angewiesen. Für diese Anbieter bringt das Bundesgesetz (Büpf) Aufwand und Kosten mit sich. Die Überwachung koste Unternehmen nicht selten 40'000 bis 100'000 Franken im Jahr, hiess es in einem bereits 2019 eingereichten Postulat, das 2021 vom Nationalrat überwiesen wurde.
Der Bundesrat solle deshalb Massnahmen aufzeigen, wie das Büpf KMU-freundlicher ausgestaltet werden könne,
so die Forderung. Ziel müsse sein, dass die Umsetzung von Überwachungsmassnahmen für die Anbieter verhältnismässig ausfällt.
Als Antwort hat der Bundesrat einen Bericht erarbeitet und an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2023 verabschiedet. In diesem kommt er zum Schluss, dass es auf Gesetzesstufe keinen Handlungsbedarf gebe. Die rechtlichen Grundlagen würden bereits heute ausreichen, um die kleinen und mittleren Anbieter vor hohen Ausgaben zu schützen.
Anpassungen auf Verordnungsstufe
In seiner Mitteilung fügt der Bundesrat aber an, dass es Anpassungen in der Verordnung über den Post- und Fernmeldeverkehr (Vüpf) brauche. Die Arbeiten zur Revision der Vüpf laufen bereits.
Das Büpf legt Fernmeldedienstanbietern (FDA) umfassende Pflichten auf. Kleinere Anbieter können davon befreit werden, sofern diese von geringer wirtschaftlicher Bedeutung sind. Zudem haben die Anbieter von sogenannten abgeleiteten Kommunikationsdiensten (AAKD) gemäss Bundesgesetz nur Duldungs- und Zusammenarbeitspflichten. Zu den AAKD zählen beispielsweise Anbieter von Apps zur Nachrichtenübermittlung oder zur Videotelefonie.
Im Postulat wurde kritisiert, dass diese Ausnahmen nicht immer umgesetzt würden. Der Bundesrat schreibt, dass im Zuge der
Vüpf-Revision klarere Definitionen für FDA und AAKD entstehen sollen. Ausserdem würde an den Kriterien für die Reduktion der Pflichten von FDA und AAKD gearbeitet. Dabei wird laut Bundesrat auch geprüft, ob diese Reduktion automatisch erfolgen könnte.