Im Rahmen der aktualisierten Strategie Digitale Schweiz will der Bundesrat im nächsten Jahr prioritär die digitale Souveränität stärken. Wie er mitteilt, werde er sich schwerpunktmässig darum bemühen, die digitale Souveränität der Bundesverwaltung und ihre Resilienz für den Krisenfall gezielt zu erhöhen.
Als weiteres Fokusthema definiert der Bundesrat in der Mitteilung die Stärkung des digitalen Gaststaats. Die Schweiz solle insbesondere das internationale Genf in den Bereichen Cyberresilienz, sichere Datenzentren und Cloud-Infrastruktur stärken.
Der dritte Schwerpunkt in der Strategie Digitale Schweiz liegt auf der Einführung der E-ID. Geht es nach dem Bundesrat, sollen alle Einwohnenden der Schweiz sowie Schweizerinnen und Schweizer im Ausland sich ab dem nächsten Jahr mit der freiwilligen E-ID im Web sicher ausweisen können.
Die Strategie ist dem Bundesrat zufolge für die Bundesverwaltung verbindlich und dient als Orientierungsrahmen. Die Verwaltung muss ihre Arbeiten im nächsten Jahr gezielt auf diese drei Schwerpunkte ausrichten und konkrete Massnahmen lancieren. Diese Massnahmen werden in einem öffentlichen Aktionsplan erfasst. Ferner organisiert der Bund zu jedem Fokusthema ein Beiratstreffen, an dem sich Mitglieder des Bundesrats und Vertreterinnen und Vertreter der Behörden, Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft austauschen können.
Leitlinien digitale Souveränität
Für den Schwerpunkt digitale Souveränität hat der Bundesrat bereits jetzt Leitlinien definiert. Wie er in einer Mitteilung schreibt, sollen sie sicherstellen, dass digitale Souveränität einheitlich verstanden wird und in Zukunft systematisch in relevanten Projekten beurteilt und gestärkt wird. Die Leitlinien definieren sechs strategische Eckwerte für Digitalprojekte des Bundes:
- Unabhängigkeit und Kontrolle: Das Ziel des Bundesrates sei es, Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern, Technologien oder proprietären Lösungen zu vermeiden oder gezielt zu reduzieren. Da eine vollständige Unabhängigkeit in den meisten Fällen nicht realistisch sei, soll zumindest die Kontrollfähigkeit erhalten bleiben.
- Kosten und Wirtschaftlichkeit: Der Bundesrat will, dass digitale Souveränität effizient und ressourcenschonend erreicht wird.
- Resilienz: Anwendungen, Infrastrukturen und Prozesse müssen nach dem Willen des Bundesrates auch bei Angriffen oder Störungen funktionsfähig bleiben oder rasch wiederhergestellt werden können.
- Datenschutz und Informationssicherheit: Geht es nach dem Bundesrat, müssen Geschäfts- und Personendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation geschützt werden.
- Zusammenarbeit mit Partnern und Standards: Daten, Wissen, Anwendungen und Infrastrukturen sollen gemeinsam mit Partnern genutzt werden (beispielsweise Kantone).
- Innovation und Zweckmässigkeit: Die in Projekten realisierten Prozesse und Technologien sollen laut dem Bundesrat einfach angewendet werden können und vielfältige Anwendungs- und Skalierungsmöglichkeiten bieten.
Bei Projekten mit strategisch bedeutenden Abhängigkeiten oder digitalen Souveränitätsrisiken schreiben die Leitlinien ausserdem vor, dass der Digitalisierungsrat Bund zu informieren ist.
In einem nächsten Schritt will der Bundesrat die Leitlinien nun in das Projektmanagement der Bundesverwaltung (Hermes) integrieren. So soll gewährleistet werden, dass in Projekten des Bundes digitale Souveränität systematisch beurteilt wird und die Überlegungen dazu dokumentiert sind. Hilfsmittel und Informationsangebote soll die Bundeskanzlei gemeinsam mit anderen Ämtern erarbeiten.
Update 16.00 Uhr: Abschnitte zu den Leitlinien ergänzt.