Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Schweiz die Konvention des Europarats zu Künstlicher Intelligenz (KI) ratifizieren und die dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht vornehmen sollte. Gleichzeitig hat er die vom Uvek erarbeitete
Auslegeordnung zu Möglichkeiten der Regulierung zur Kenntnis genommen, wie er mitteilt.
In dieser nun veröffentlichten Auslegeordnung werden zur Umsetzung der KI-Konvention zwei Optionen genannt, eine minimale und eine weitergehende Umsetzung. Bei der minimalen Umsetzung würden demnach hauptsächlich Verpflichtungen für den Staat eingeführt. Bei der weitergehenden Umsetzung würden ähnlich weitgehende Verpflichtungen für Staat und Private angestrebt.
Der Bundesrat scheint eher in Richtung einer Minimalumsetzung zu tendieren. In den Geltungsbereich der KI-Konvention würden in erster Linie staatliche Akteure fallen, merkt er an. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird damit beauftragt, zusammen mit dem Uvek und dem Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bis Ende 2026 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erstellen. Diese solle die KI-Konvention des Europarats umsetzen, indem sie die notwendigen gesetzlichen Massnahmen festlegt, namentlich in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht.
Wo Gesetzesanpassungen nötig seien, so der Bundesrat, sollen diese möglichst sektorbezogen ausfallen. Eine allgemeine, sektorübergreifende Regulierung solle sich dagegen auf zentrale, grundrechtsrelevante Bereiche, wie beispielsweise den Datenschutz beschränken.
Für Private: "Rechtlich nicht verbindliche Massnahmen"
Für den privaten Sektor schweben dem Bundesrat hauptsächlich rechtlich nicht verbindliche Massnahmen vor. Dazu könnten beispielsweise Selbstdeklarationsvereinbarungen oder Branchenlösungen gehören.
Entsprechende Vorschläge für diese Massnahmen sollen ebenfalls bis Ende 2026 vorliegen. Mit ihrer Erarbeitung wird das Uvek zusammen mit dem EJPD, dem EDA und dem Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt. Die Vorschläge sollen laut dem Bundesrat insbesondere auch die Vereinbarkeit des Schweizer Ansatzes mit jenen der wichtigsten Handelspartner berücksichtigen. Bundesinterne und -externe Anspruchsgruppen sollen in die Arbeiten miteinbezogen werden.
Innovationsförderung, Grundrechte und mehr Vertrauen
Insgesamt, so das Fazit der Regierung, solle die Schweizer Regulierung im Bereich KI drei Ziele erreichen: die Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, die Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit sowie die Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI.
Das Zusammenspiel aus rechtlich verbindlichen und unverbindlichen Massnahmen solle einerseits für einen sichereren Rechtsrahmen sorgen und andererseits der raschen Entwicklung und dem Potenzial der KI Rechnung tragen.