In der Praxis unterscheiden die Plattformbetreiber wohl nicht zwischen der Schweiz und EU-Ländern, in denen der DSA greift. Juristisch gelten die Vorgaben hierzulande allerdings nicht. Deshalb wollte Nationalrat Jean Tschopp (SP/VD) in einer Interpellation vom Bundesrat wissen, wie dieser Schweizer Nutzerinnen und Nutzer schützen will.
Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen
In seiner Antwort schreibt die Regierung, dass sie "eine Regulierung von grossen Kommunikationsplattformen anstrebt". Die Bestimmungen sollen sich "wo sinnvoll, an den Regeln des DSA orientieren". Ein wichtiger Bestandteil sei "die Rolle der algorithmischen Empfehlungssysteme und ihre Auswirkung auf gesellschaftliche Debatten und Wahlprozesse". Überdies sollen die Plattformbetreiber ein einfaches Meldeverfahren anbieten.
Ziel sei es, Kommunikationsgrundrechte der Nutzenden zu schützen und ihre Rechte zu stärken. Vorgesehen sei ein "internes Beschwerdesystem der Plattformen sowie eine unabhängige Schlichtungsstelle". Darüber hinaus soll das geplante Gesetz den Plattformen Rechenschaftspflichten auferlegen, sie einer Aufsicht unterstellen und Durchsetzungsmechanismen zur Überprüfung der Sorgfaltspflichten einführen. Nicht zuletzt sind "Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen, die insbesondere die Schwere der Verstösse berücksichtigen".
Vorlage soll im Herbst parat sein
Ausdrücklich nicht Bestandteil des Vorhabens sind Künstliche Intelligenz und Fragen des Wettbewerbs und eines allfälligen Marktmissbrauchs, heisst es vom Bundesrat. Speziell für Letzteres würden die heute gültigen Gesetze, insbesondere das Kartellrecht, genügen.
Die entsprechende Vernehmlassungsvorlage wird derzeit vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ausgearbeitet und soll dem Bundesrat im Herbst vorgelegt werden.