Um sicher auf interne Applikationen der Bundesverwaltung zuzugreifen, werden Mitarbeitende mit einer sogenannten Smartcard ausgerüstet. Dazu muss die Person persönlich vor Ort erscheinen. Die Bundesverwaltung testet nun ein alternatives Verfahren mit Ausweiskontrolle per Video. Dieses sei einfacher und weniger aufwendig für die Nutzerinnen und Nutzer, so die Bundeskanzlei in einer Mitteilung.
Für den Zugriff auf ihre internen Applikationen stelle die Bundesverwaltung hohe Anforderungen an das Login. Das elektronische Zugangsmittel müsse kryptografisch gesichert sein. Die Nutzerin oder der Nutzer wird zudem erst freigeschaltet, nachdem ein amtlicher Lichtbildausweis überprüft wurde. Dazu müssen diese persönlich vorsprechen, die Identität bestätigen lassen und eine Smartcard in Empfang nehmen. Mit der alternativen Identifikationsmöglichkeit per Video falle die Anreise weg. User erhalten für den Zugang zu den Bundessystemen auch keine Smartcard mehr, sondern würden ihr eigenes Smartphone als zusätzliches Sicherheitselement nutzen.
Für Bürger wird auf die E-ID gewartet
Die neue Identifikationsmöglichkeit per Video ist vorerst beschränkt auf externe Mitarbeitende und Dienstleister. Festangestellte seien davon nicht betroffen, schreibt die Bundeskanzlei. "Von dieser Neuerung ebenfalls nicht betroffen sind Bürgerinnen und Bürger. Entsprechende separate Abklärungen für den Ausstellungsprozess der staatlichen E-ID laufen unabhängig von diesem Test unter Federführung des Bundesamtes für Justiz."
Da die Bundesverwaltung noch keine eigene Videoidentifikation hat, erfolge die Dienstleistung für die aktuelle Phase durch die Firma Intrum. Intrum ist auch an der Online-Identifikation
für die E-Signatur beteiligt. Verantwortlich für das Zugangssystem der Bundesverwaltung ist der Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei. Betrieben wird das System durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT).
Die kryptografische Sicherung des Logins erfolgt via Smartphone, mit dem auf den Schweizer SIM und eSIM vorinstallierten Zertifikat. In einem nächsten Schritt soll auch der anbieterneutrale FIDO-Standard unterstützt werden. "Die Nutzerinnen und Nutzer können dann anstelle des Smartphones einen der zahlreichen auf dem Markt verfügbaren Sicherheitsschlüssel wählen, zum Beispiel in Form eines USB-Sticks", so die Bundeskanzlei.