Um Verträge mit Schriftformerfordernis rechtsgültig elektronisch signieren zu können, bedarf es für den höchsten E-Signatur-Standard, die qualifizierte elektronische Signatur (QES), einer einmaligen, vorgängigen Identifikation der Signierenden. Die drei Unternehmen Skribble, Intrum und Swisscom Trust Services spannen zusammen, um eine Online-Identifikation für elektronisches Signieren zu ermöglichen.
Bislang, so eine Mitteilung, sei in der Schweiz diese Identifikation nur im persönlichen Kontakt möglich gewesen, etwa in einem Swisscom-Shop oder durch speziell geschulte Mitarbeitende im eigenen Unternehmen. "Für interne Personen im Unternehmen, die regelmässig signieren, lohnt sich dieser Aufwand", sagt Philipp Dick, CEO des E-Signatur-Spezialisten Skribble. Nicht aber, wenn eine einmalige Signatur von Externen gefragt sei.
Die Online-Identifikation sei möglich geworden durch eine vom Bakom vorgenommene Anpassung in der TAV-ZertEs-Regelung (Technische und administrative Vorschriften über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate). Die Änderungen trat gemäss der Mitteilung am 15. März 2022 in Kraft.
Verschiedene Abstufungen bei der E-Signatur
Gemäss der Mitteilung ist die vorgängige Identifikation nur für den höchsten E-Signatur-Standard notwendig. Die QES hat die höchste Beweiskraft und kommt zur Anwendung, wenn das Gesetz die Schriftlichkeit fordert oder wenn ein Unternehmen Risiken minimieren will.
Daneben gibt es die beiden Standards FES (fortgeschrittene elektronische Signatur) und EES (einfache elektronische Signatur). Diese kommen zum Einsatz, wenn keine Formvorschrift vorliegt und das Haftungsrisiko kalkulierbar ist. Für die FES und die EES sind die gesetzlichen Identifikationsanforderungen geringer. Es reicht laut Skribble eine Mobiltelefonnummer (FES) oder eine E-Mail-Adresse (EES).