Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat in der Crypto-Affäre ein Verfahren gegen mehrere Bundesangestellte genehmigt. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nannte das Departement die Namen der betroffenen Angestellten nicht.
Die Eröffnung von Strafverfahren gegen Bundesangestellte ist genehmigungspflichtig. Das EJPD teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur 'Keystone-SDA' mit, es habe Ermächtigungen zur Strafverfolgung von mehreren Mitarbeitenden des Bundes wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses erteilt. Es bestätigte somit Informationen des Westschweizer Radios.
Der 'SonntagsBlick' hatte darüber berichtet, dass ein ehemaliger Mediensprecher (Name der Red. bekannt) von Bundesrat Alain Berset, wegen mutmasslicher Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zuge der Crypo-Affäre zeitweise in Untersuchungshaft gekommen sei.
Zwei Personen im EDI und EDA
Mehrere Medien, die in dem Fall recherchiert hatten, berichteten, dass im Fall der Crypto-Affäre bei zwei Bundesangestellten Hausdurchsuchungen durchgeführt worden seien. Betroffen sei je eine Person im Innen- sowie im Aussendepartement. Die Personen sind laut 'Sonntagsblick' im Visier des ausserordentlichen Staatsanwalts des Bundes, Peter Marti. Dieser konnte gegenüber 'Keystone-SDA' am Dienstag keine Auskünfte geben, weil es sich um ein laufendes Verfahren handele, wie er mitteilte.
Die Affäre um die Crypto AG wurde 2019 von Medien ans Licht gebracht. Aufgrund der Enthüllungen liess die Geschäftsprüfungsdelegation von National- und Ständerat den Crypto-Fall 2020 untersuchen. Doch bevor sie ihren
Inspektionsbericht veröffentlicht hatten, tauchten Informationen aus dem als vertraulich klassifizierten Entwurf des Inspektionsberichts in einzelnen Medien auf.