"Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ist fast am Ziel". Das ist nicht die Meldung von heute, sondern
vom September 2020. Damals hatten sich die Politikerinnen und Politiker nach einer 5-jährigen Vorlaufzeit sowie einer 3-jährigen Debatte im Parlament auf einen Kompromiss geeinigt und den neuen Schutzmassnahmen für Daten zugestimmt.
Die damals beschlossene Formulierung war nach langem hin und her zuerst im November 2019 vom Ständerat und knappe 10 Monate später vom Nationalrat abgenickt worden. Kern der Debatte waren die höheren Hürden bei der automatisierten Auswertung von Personendaten und die Kompatibilität mit der strengen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Umsetzungsfrist für Unternehmen sorgt für späte Einführung
Wie das Bundesamt für Justiz nun auf seiner
Website schreibt, steht das Datum jetzt fest, an dem das neue Datenschutzgesetz in Kraft tritt. Es ist der 1. September 2023 – fast 12 Jahre nachdem der Bundesrat am 9. Dezember 2011 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement damit beauftragt hatte, Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu prüfen. Die späte Einführung liege daran, dass man Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung geben wolle, sagte Danielle Schneider, Juristin beim Bundesamt für Justiz, zu inside-it.ch.
Was mit dem Bundesrat begann, endet mit dem Bundesrat: Dieser muss dem Verordnungstext, der aktuell in Erarbeitung ist, noch zustimmen. Dieser Entscheid soll für Herbst diesen Jahres zu erwarten sein. Ist das erledigt, profitieren Schweizerinnen und Schweizer ab übernächstem Herbst vom besseren Schutz ihrer Daten.