Das neue E-ID-Gesetz kommt in die Vernehm­lassung

29. Juni 2022 um 13:26
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Foto: Andreas Fischinger / Unsplash

Der Bund soll eine App für die E-ID-Verwaltung anbieten. Die dazu aufgebaute Infrastruktur könnte auch weiteren Zwecken dienen, etwa um Behördendokumente abzulegen.

An seiner Sitzung von heute, 29. Juni, hat der Bundesrat das neue E-ID-Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Nutzer sollen sich schnell und unkompliziert digital ausweisen können, schreibt der Bundesrat. Alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, sollen eine E-ID beantragen können.
Nach der Ablehnung des Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und dem Eidgenössischen Finanzdepartement, eine staatliche elektronische Identifizierung zu entwerfen. Inzwischen hat der Nationalrat sechs gleichlautende Motionen aus allen Fraktionen gutgeheissen mit dem Anliegen, ein staatliches elektronisches Identifikationsmittel zum Nachweis der eigenen Identität zu schaffen. Der Ständerat folgte dem Nationalrat am 13. Juni 2022.
Zuvor wurde eine informelle öffentliche Konsultation durchgeführt. Dazu gingen laut dem Bundesrat rund 60 Stellungnahmen ein. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 einen Richtungsentscheid gefällt und die Grundsätze der neuen staatlichen E-ID festgelegt.
Die nun gestartete Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) dauert bis am 20. Oktober 2022.

Analog und digital einsetzbar

Vorgesehen ist, dass der Bund eine Smartphone-App bietet, in der die E-ID sicher verwaltet werden kann. Die E-ID, so der Bundesrat, könne im Internet oder auch im analogen Kontext, etwa zum Kauf von Alkohol, zum Einsatz können.
Anders als bei der abgelehnten Vorlage ist der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich und betreibt die Infrastruktur, welche als Grundlage für die E-ID dient.
Um Anwendern grösstmögliche Kontrolle zu bieten, wird auf Self-Sovereign Identity gesetzt. Der Datenschutz soll, wie in den Motionen gefordert, durch das System (Privacy by Design), aber auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) sowie eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet werden.

Öffnung der Infrastruktur denkbar

Das Gesetz soll technologieneutral formuliert werden, um auf Entwicklungen reagieren zu können. In jedem Fall, so die Mitteilung weiter, solle das E-ID-System internationale Standards erhalten, sodass sie künftig auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden kann.
Ein weiteres Ziel des Bundesrats ist die Erweiterung der für die E-ID geschaffene Infrastruktur. Dort sollen auch von Behörden oder Privaten ausgestellte Dokumente abgelegt werden. Als Beispiel nennt die Regierung Wohnsitzbestätigungen, Diplome oder Tickets und Mitgliederausweise. Die Öffnung der Infrastruktur für Private könne schrittweise erfolgen, heisst es in der Mitteilung.

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