Seit 30 Jahren gibt es in der Schweiz das Datenschutzgesetz (DSG). Es bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden.
Die erste Fassung des DSG trat 1992 zu einer Zeit in Kraft, als das Internet noch nicht kommerziell genutzt wurde und die digitale Realität von heute nicht vorhersehbar war. Per Ende 2023 wird nun das neue und überarbeitete DSG eingeführt, das den veränderten Bedingungen gerecht werden soll.
Doch nach dem Datenschutz stellt sich auch noch eine zweite Frage: die der Datennutzung. In einer
Motion fordert der Zuger Ständerat Matthias Michel den Bundesrat zur Schaffung eines Rahmengesetzes auf, das den Aufbau von spezifischen Infrastrukturen für die Sekundärnutzung von Daten in strategisch relevanten Bereichen regelt.
Im Rahmen eines virtuellen Open Hearings haben Politiker und Fachleute der parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit (Parldigi) die Ziele des neuen Gesetzes erläutert und sind auf kritische Punkte wie den Datenschutz eingegangen.
Daten müssen aus Silos befreit werden
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Rahmengesetz Grundlagen zu schaffen, damit spezifische Infrastrukturen für die Sekundärnutzung von Daten in strategisch relevanten Bereichen rasch initialisiert und aufgebaut werden können. Denn von Wert seien die Daten nur, "wenn sie aus ihren Silos befreit, geteilt, zusammengeführt und für neue Zwecke genutzt werden". Erst die Verknüpfung ermögliche den Gewinn von neuen Erkenntnissen, heisst es in der Motion.
Sekundärnutzung bedeutet kurz gesagt die Wiederverwendung und die Verknüpfung von Daten. Insbesondere für die Wissenschaft ist eine solche Wiederverwendung wichtig und hat grosses Potenzial. "Aus meiner Sicht ist rationale und gute Politik nur möglich auf der Grundlage von Wissen zu deren Auswirkung. Solche Wirkungsprognosen beruhen auf empirischer Evidenz, die wiederum auf gute Daten und gute Analysemethoden beruhen", erklärt Kurt Schmidheiny von der Universität Basel im Open Hearing.
Was man also für die Wissenschaft braucht, sind qualitativ hochstehende Daten zu Menschen, Haushalten, Unternehmen und Organisationen. Und das grösste Potenzial entfalten diese Daten, wenn sie miteinander verknüpft werden. "Also wenn man Steuerdaten von Personen mit ihren Sozialversicherungen, aber auch ihrer Bildung, Kriminalität und ihrer Gesundheit verknüpfen kann", so Schmidheiny.
Wo steht die Schweiz?
Es gibt schon gute gesetzliche Grundlagen durch das Bundesstatistikgesetz, wenn es um die Verknüpfung von Daten geht. Wir können Verwaltungsdaten, externe Forschungsdaten und privatwirtschaftliche Daten auf Individualebene verknüpfen. Das darf jedoch nur das Bundesamt für Statistik machen.
Dennoch fehlen der Schweiz noch immer einige Grundlagen. Es braucht beispielsweise eine Infrastruktur, in der die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Daten zugreifen können. So würden sie die Daten nicht selbst besitzen – beispielsweise mit Remote Access oder durch Bearbeitung vor Ort. Zurzeit muss die Forschung noch selbst für die Sicherheit und den Datenschutz sorgen. Es fehlt auch ein Ort, an dem verknüpfte Daten gespeichert werden können.
"Wir brauchen auch eine klare Regelung, wer Zugang zu diesen Daten hat: die Verwaltung, die Wissenschaft oder aber auch die Zivilgesellschaft", sagt Schmidheiny weiter. "Wir brauchen auch eine Institution für den Forschungsdatenzugang mit gesetzlichem Auftrag."
Übergreifend entsteht bei der Sekundärnutzung aber ein Problem: der Datenschutz. Individualdaten lassen sich nicht perfekt anonymisieren, sie sind sensibel und dürfen nicht öffentlich gemacht werden. Allenfalls kann man gar auf einzelne Personen rückschliessen.
So steht es um den Datenschutz
"Bei der Sekundärnutzung geht es nicht um Personendaten oder Spionage. Es geht um Sachdatennutzung bei Forschung, Prozesssteuerung und der Planung", erklärt Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (Edöb), die Thematik.
Sachdaten werden wiederum häufig bei Personen bezogen: Beispielsweise, wie die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden oder auch bei Personen in Gesundheitseinrichtungen, Verkehrsmitteln und Schulen. Für die Sekundärnutzung muss man den Personenbezug beseitigen. Das geschieht mit der Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten. Mit der Anonymisierung und Bearbeitung werden Personendaten sozusagen zu Sachdaten – danach habe sich die Frage des Datenschutzes erledigt.
"Das Gesetz über die Sekundärnutzung kann nun nützliche Instrumente und auch Prozesse bieten, die technische Interoperabilität, Abstimmung und Finanzierung fördern", meint der Datenschützer weiter. Es soll weiter auch einen Rahmen liefern, um das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Nutzung aufzulösen. Das Rahmengesetz soll im Allgemeinen einen übergeordneten Rahmen für vertrauenswürdige Datenräume und eine bessere Nutzung von Personendaten schaffen. Ein zentraler Aspekt ist dabei auch, dass Individuen die Kontrolle über ihre eigenen Daten haben, lässt sich auch Esther Koller, Generalsekretärin Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften (SATW), zitieren
Es ist hier nicht die Technik, die uns hindert, sondern es sind die ganz grundsätzlichen kulturellen Fragen, heisst es im Schlusswort von Ständerat Matthias Michel. "Es geht um kulturelle Fragen und natürlich auch immer wieder um die Vertrauensfrage."