Rahmengesetz für Sekundärnutzung von Daten gefordert

29. August 2022 um 13:37
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Matthias Michel, Urheber der Motion. Foto: Matthias Michel / Facebook

Der Bundesrat wurde beauftragt, eine Gesetzesgrundlage und eine spezifische Infrastruktur für die Sekundärnutzung von Daten zu schaffen.

In einer Motion fordert der Zuger Ständerat Matthias Michel den Bundesrat zur Schaffung eines Rahmengesetzes auf, das den Aufbau von spezifischen Infrastrukturen für die Sekundärnutzung von Daten in strategisch relevanten Bereichen regelt. "Der grösste Wert der Daten liegt in ihrem fast un­be­schränk­ten Potenzial zur Wiederverwendung für sekundäre Nutzungs­zwecke", heisst es im Vorstoss des FDP-Mannes.
Von Wert seien die Daten allerdings nur, wenn sie aus ihren Silos befreit, geteilt, zusammengeführt und für neue Zwecke genutzt werden. Erst die Verknüpfung ermögliche den Gewinn von neuen Erkenntnissen. Dafür brauche es vertrauenswürdige Rahmenbedingungen und Datenräume, um wert­schö­pfen­de Sekundärnutzung zu ermöglichen, schreibt der Motionär.

Grundlagen und Definitionen schaffen

Das neue Rahmengesetz soll übergeordnete Grundsätze und gemeinsame Begriffsdefinitionen für den Aufbau und den Betrieb solcher Daten­­nutzungs­­infrastrukturen enthalten. Zudem sollen darin die Steuerung der Daten­in­fra­struk­turen durch öffentlich-rechtliche oder gemischt­wirtschaftliche Träger­organisationen, deren Finanzierung, die Erschliessung, die Zugänglichkeit und Verknüpfung der Daten aus öffentlichen und privaten Quellen, die Geltung von Datenschutz und Datensicherheit im Rahmen der Sekundärnutzung sowie die Interoperabilität zwischen den Infrastrukturen geregelt werden.
Ebenso soll eine Schnittstelle zur Digitalen Verwaltung Schweiz sowie das Verhältnis zu den europäischen Daten­infrastrukturen geklärt werden. Darüber hinaus soll ein Anschub ermöglicht werden, der Impulse für die Schaffung der nötigen Infrastrukturen bereitstellt. So sollen beispielsweise Modellvorhaben und Pilotprojekte mit einer Sandbox-Regulierung ermöglicht, Fördermittel für Datenraum-Projekte geregelt und die Vernetzung von Wissen und Information gestärkt werden.
Auf Nachfrage von inside-it.ch sagte Matthias Michel, dass "grundsätzlich keine Datenarten auszuschliessen sind, welche der wertschöpfenden Sekundär­nutzung dienlich sind". Entscheidend sei daher eher die Frage, zu welchen Zwecken dies ermöglicht werden soll. Aus Sicht der Ständeratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) sei das Potenzial und der Handlungsbedarf, etwa in den Sektoren Verkehr und Mobilität, Gesundheit, oder Tourismus sowie im Datenraum im Bereich der kritischen Infrastrukturen gross.

Staatliche Datenhändler oder Blockchain?

Offenstehen sollen die Datenräume "grundsätzlich allen Akteuren, welche mit der Sekundärnutzung einen Mehrwert für Wissenschaft, Gesellschaft, Wirt­schaft und Verwaltung schaffen". Konkret sollen dafür Berechtigungen für einen Zugriff auf die Daten geschaffen werden, die wiederum verschiedenen Zugriffsbedingungen unterliegen sollen. Für sensitive Daten seien bei­spiels­weise spezielle Institutionen denkbar, "welche sich um die Vermittlung zwischen Daten(sekundär)nutzern und Datenlieferanten kümmern und die Rechtmässigkeit der Datennutzung gewährleisten", schreibt der Zuger Politiker auf unsere Anfrage.
Diese Vermittler könnten staatliche Stellen oder lizenzierte Unternehmen sein, welche entsprechende Sicherheitsanforderungen erfüllen, heisst es weiter. Wichtig sei dabei, dass die Selbstbestimmung der beteiligten Personen stets gewährleistet sei. "Wer das nicht will, muss das verhindern können, vor allem bei personenbezogenen Daten." Geht es nach Michel, könnte hier eine Datenbewirtschaftung auf Blockchain-Basis helfen, da so die Datenhoheit beim ursprünglichen Datenlieferanten liegt.
Aus Sicht des Politikers soll die Beteiligung an den jeweiligen Datenräumen auf Freiwilligkeit beruhen. Um jedoch "Trittbrettfahrten" zu unterbinden, soll, wer Daten in einem Datenraum nutzen will, auch mit seinen eigenen Informationen dazu beitragen, oder zumindest die Datenlieferanten angemessen ent­schä­di­gen. Wer die Daten nutzen will, soll weiter entweder seine eigenen dazu beitragen oder für die Bewirtschaftung und die Speicherung bezahlen.

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