Im Kampf gegen Kindesmissbrauch sollen Messenger-Dienste in der EU bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen suchen dürfen. In der Debatte um die Chatkontrolle einigten sich Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsländer auf eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, wie mehrere Diplomaten der 'Deutschen Presse-Agentur' sagten. Davor hatte bereits das EU-Parlament für das Vorhaben gestimmt.
Die Abgeordneten hatten Einschränkungen bei verschlüsselten Nachrichten gefordert, denen die EU-Länder nun zustimmen wollen. Damit soll eine Übergangsregelung bis April 2028 reaktiviert werden, deren Verlängerung in Brüssel schon als gescheitert galt. Der formelle Beschluss der EU-Staaten muss nun noch in einem schriftlichen Verfahren gefasst werden, das am morgigen Donnerstagnachmittag abgeschlossen sein soll.
Kein Scan bei Verschlüsselung
Mit der befristeten Ausnahmeregelung können etwa Google bei Gmail, Meta bei Instagram oder Microsoft bei Outlook wieder Software automatisiert nach Bildern oder Videos von Kindesmissbrauch suchen lassen. Die Kontrollen sind freiwillig. Die Technologiekonzerne dürfen den Behörden ihre Verdachtsfälle den EU-Regeln nach erst weiterleiten, wenn ein Mensch sie als solche verifiziert hat. Das soll ausschliessen, dass durch Programmfehler jemand in Verdacht gerät.
Die Regelung soll allerdings explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglichen, die bei unter anderem Signal, Threema und Whatsapp mittlerweile Standard ist. Anders als ursprünglich von den Mitgliedsländern vorgeschlagen, soll das auch für Nachrichten gelten, die noch verschlüsselt werden. Das schränkt die Möglichkeiten beim automatisierten Scannen auf den Endgeräten ein.
Insbesondere das "Client-Side Scanning" wird damit ausgeschlossen. Bei dem Verfahren überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. Nach der Übergangsregelung, die bis April galt, war das noch erlaubt. Das Europaparlament hatte sich zuletzt aber dafür ausgesprochen, den Unternehmen diese Möglichkeit nicht länger zu geben.
Verhandlungen gescheitert
Solchen Einschränkungen wollte der Rat der Mitgliedsländer bisher nicht zustimmen. Die Abgeordneten beharrten bei einer Abstimmung vor über drei Monaten ihrerseits wiederum mehrheitlich auf der Position, eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahme nicht mittragen zu wollen. Die Verhandlungen galten als gescheitert, die
Übergangsregelung lief aus.
Mitte Juni gab EU-Parlamentspräsidentin und EVP-Politikerin Roberta Metsola der Debatte dann aber überraschend eine neue Richtung. Sie setzte sich beim EU-Gipfel dafür ein, erneut an einer politischen Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten.
Dass Metsola diesen Vorstoss wagte, sorgte für viel Kritik. Denn eigentlich hatten die Abgeordneten des Europaparlaments der Präsidentin formal bei der Abstimmung im März einen anderen Auftrag gegeben: Sie sollte die ablehnende Position des Parlaments der EU-Kommission und dem Rat mitteilen, zusammen mit der Aufforderung an die Kommission, den Gesetzesvorschlag zurückzuziehen. Metsola signalisierte mit ihren Worten hingegen die Bereitschaft des Parlaments, sich der Sache nochmals anzunehmen.
Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der Ausnahme aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, erneut darüber zu entscheiden. Zudem beantragte die EVP-Fraktion ein Eilverfahren, um noch in der letzten Sitzung vor der Sommerpause über die Regeln abzustimmen.
Neben der EVP stimmten diesmal mehrheitlich auch die europäischen Sozialdemokraten im Sinne der Verlängerung. Für einen Stopp des Vorhabens hätte es wegen der erneuten Abstimmung nun eine absolute Mehrheit unter den Abgeordneten gebraucht.
Endgültige Regelung weiter gesucht
Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für die Frage finden, was die Online-Plattformen im Kampf gegen Kinderpornografie machen dürfen oder sogar müssen. Allerdings verhandeln der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament noch über den Gesetzestext. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten und die Übergangslösung endgültig ablösen.
Von Niklas Treppner, dpa