Bund und Kantone überarbeiten die Anforderungen für einen neuen Versuchsbetrieb für das E-Voting. Sie arbeiten dazu mit in- und ausländischen Expertinnen und Experten aus Informatik, Kryptographie und Politikwissenschaften zusammen, wie die Bundeskanzlei mitteilte.
Grundlage der Diskussionen über die rechtlichen und technischen Grundlagen bildet den Angaben zufolge ein "ausführlicher Fragebogen" des Bundes und der Kantone. Mit der Beantwortung sollen die teilnehmenden Experten ihr Wissen sowie Anregungen und Bedenken einbringen. Je nach Ergebnis sollen die Anforderungen neu formuliert werden.
Die Bundeskanzlei will bis Ende 2020 dem Bundesrat eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs vorschlagen. Danach sollen die Kantone eine Grundbewilligung für ein E-Voting-System der neuesten Generation beantragen können.
Aufgrund von Security-Problemen war 2019 ein erster grosser Versuch mit E-Voting abgebrochen worden. Weil Mängel im Quellcode des Systems der Schweizerischen Post entdeckt wurden, die auch das damals eingesetzte System betrafen, zog die Post dieses zurück. Weil der Kanton Genf seine Lösung ebenfalls zurückzog, steht in der Schweiz aktuell kein E-Voting-System mehr zur Verfügung.
"Wer sonst soll E-Voting anbieten?"
Die Post betonte in einem Gespräch mit Journalisten im Mai, am E-Voting festhalten zu wollen und dieses weiter zu entwickeln. Deshalb habe man dem konkursen spanischen Hersteller
die Rechte am Code für die Schweiz abgekauft. Es bestehe ein Bedürfnis der Bevölkerung und der Kantone, ausserdem gehöre der sichere Transport von Informationen zum Kerngeschäft, argumentiert die Post. "Wer sonst sollte E-Voting anbieten?", fragte der Staatsbetrieb die Journalisten rhetorisch.
Die Post sei dabei, den Standort Neuenburg zum E-Voting-Kompetenzzentrum auszubauen und investiere unter anderem in Kryptographie-Know-How, erklärte die Firma. Die Post kündigte zudem an, zu gegebener Zeit eine kompilierbare Version ihres überarbeiteten E-Votings mit universeller Verifizierbarkeit zu publizieren. Ihr Ziel sei es, 2021 eine Bewilligung zu erhalten.
Unterschriftensammlung für Moratorium abgebrochen
Am 22. Juni war derweil bekannt geworden, dass eine geplante Volksinitiative für ein fünfjähriges E-Voting-Moratorium vorläufig vom Tisch ist. Das überparteiliche Komitee rund um den SVP-Nationalrat und VR-Präsidenten von Green.ch, Franz Grüter, teilte mit, die Unterschriftensammlung abgebrochen zu haben. Grund seien Hindernisse bei der Unterschriftensammlung wegen der Coronavirus-Massnahmen sowie mehrere erreichte Zwischenziele.
Das Initiativkomitee für ein E-Voting-Moratorium stellte sich in einer Stellungnahme grundsätzlich hinter die angekündigte Neuausrichtung. Nun finde die Wissenschaftlichkeit Einzug in die Evaluation auf Bundesebene.