Die Comparex-Bison-Affäre vom Frühjahr 2010 führte zu Strafanklagen. Heftige Vorwürfe der Staatsanwältin im heutigen Luzerner Strafprozess. Verteidiger verlangt Freispruch und Entschädigung.
Die Vorwürfe der Luzerner Staatsanwältin im Strafprozess gegen den ehemaligen CEO der Bison-Gruppe, Rudolf Fehlmann, sind heftig. Sie sprach heute in ihrem Plädoyer vor dem Luzerner Kriminalgericht von einem "traurigen Beispiel egoistischen Handelns so genannter Top-Manager". Der Verteidiger Fehlmanns antwortete mit einem geharnischten Plädoyer und verlangte den Freispruch Fehlmanns und eine Entschädigung.
Nicht nur Comparex reichte (Straf- und zivilrechtliche) Klagen ein,
auch die Staatsanwaltschaft Luzern eröffnete ein Strafverfahren gegen Fehlmann, Comparex-Schweiz-Chef (heute Bison IT Services) Oliver Schalch und weitere Kadermitarbeiter. Zentraler Vorwurf: Ungetreue Geschäftsführung (Paragraf 158 des Strafgesetzbuchs).
"Arbeitsrechtliche Migration" oder "Fabrikation einer klinisch toten Firma"?
Naturgemäss widersprachen sich am heutigen Prozesstag die Darstellungen von Rudolf Fehlmann und seinem Verteidiger und der Staatsanwältin diametral. Die Staatsanwältin argumentierte, Fehlmann (und Comparex-Schweiz-Chef Oliver Schalch) hätten bewusst auf den plötzlichen "Massenexodus" von Comparex zu Bison hingearbeit. Schliesslich habe Fehlmann für jeden Comparex-Mitarbeitenden individuell eine "Vereinbarung Anstellungsverhältnis" vorbereitet und nach der nun gerichtsnotorischen Mitarbeiterversammlung am 13. April 2010 den Mitarbeitenden über ein Kadermitglied anbieten lassen. Zudem waren Kündigungsschreiben vorbereitet. In der Folge kündigten rund 150 Mitarbeitende und die gesamte Geschäftsleitung bei Comparex Schweiz und gingen zur kurz darauf gegründeten Bison IT Services.
Fehlmann stritt genau diesen zentralen Vorwurf ab: Er habe die Mitarbeitenden beruhigen wollen. Falls einzelne Mitarbeiter kündigen würden, habe er verhinden wollen, dass sie "nach Zürich" gehen würden.
Der Verteidiger sprach in seinem blumigen Plädoyer von "arbeitsrechtlicher Migration" und verglich Rudolf Fehlman mit Angela Merkel. Die deutsche Bundeskanzlerin hat bekanntlich genau vor einem Jahr die Bevölkerung zu Solidarität mit Flüchtlingen aufgefordert. Er schilderte die Situation der damaligen Comparex-Gruppe mit Massenentlassungen in Deutschland und Besitzerwechsel. "150 Mitarbeiter von Comparex Schweiz wollten Konzernchef Elsbacher kein Wort mehr glauben", rief der Verteidiger in den Saal. Sein Plädoyer endete mit einem abstrusen Spiel mit Namen: Es könne nicht sein, dass "Rudolf Merkel" bestraft würde, während "Angela Fehlmann" vielleicht einen Nobelpreis bekomme.
Man wähnte sich während der Voten der Staatsanwältin an einem anderen Prozess. Rudolf Fehlmann, Oliver Schalch und weitere ehemalige Comparex-Kader hätten die damals gesunde Firma Comparex Schweiz "in wenigen Stunden zerstört", sagte sie. Der Angeklagte habe bewusst das Ziel verfolgt, Comparex zu schaden.
Böse Deutsche, Schweizer Lösung, böses Zürich, böse Österreicher und wieder einmal Kari Hoppler
Das Urteil dürfte dem Luzerner Kriminalgericht nicht leicht fallen, denn Anklage und Verteidiger zeichnen zwei völlig unterschiedliche Bilder. Der Verteidiger erwähnte mehrmals die Umstrukturierungen in der PC-Ware-Gruppe (später Comparex), die 2009 von der österreichischen
Raiffeisen-Informatik übernommen worden war. und Restrukturierungen gross gewesen. In Deutschland habe man in Zusammenhang mit Comparex von "Meuterei auf der Bounty" geschrieben. Das "deutsche" Comparex-Management habe unrealistische Gewinnerwartungen gehabt und Comparex-Bigboss Klaus Elsbacher selbst habe "mehr Rendite" verlangt.
Fehlmann sagte, er habe im Verwaltungsrat durchsetzen können, dass im Dezember 2009 eine "Schweizer Lösung" gefunden wurde. Ausserdem habe er bestimmte "Transaktionen in Osteuropa" entdeckt und wollte diese im Verwaltungsrat diskutieren, sei aber nicht angehört worden. Deshalb sei er am 12. April aus dem Verwaltungsrat zurückgetreten.
Diesen Vorgang sieht allerdings die Anklage ganz anders. Comparex-Schweiz-Chef Schalch sei vor der Entlassung gestanden. Man habe im VR sogar über die Wiedereinsetzung des ehemaligen Bison-Systems-Chefs Karl Hoppler gesprochen. Es ist wohl keine Übertreibung, wenn man Hoppler als Intimfeind Fehlmanns seit vielen Jahren bezeichnet.
Fehlmann habe dies verhindern wollen und die Firma "auf Biegen und Brechen" zurück in die Bison-Gruppe geholt, so die Staatsanwältin.
Mitnichten, sagte die Verteidigung: Fehlmann habe die individuellen "Vereinbarungen", die übrigens nicht von Fehlmann selbst unterschrieben wurden, nur vorbereitet, damit Comparex-Mitarbeitende, die vielleicht künden würden, nicht "nach Zürich" gehen würden.
Es war auffallend am Prozess heute, wie oft seitens der Verteidigung von "Deutschen", "Österreichern" und "Zürich" die Rede war.
Freispruch, Gefängnis, Busse?
Die Staatsanwältin beantragte am heutigen Prozess eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Neun Monate Gefängnisstrafe sei unbedingt auszusprechen. Sie legte die Latte hoch, denn der Fall sei "grundlegend" für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Es gehe darum, ob man sich hierzulande auf Gesetze verlassen könne und ob die Eigentumsgarantie noch gelte.
Der Verteidiger, der der Staatsanwältin - auffällig oft und gehässig - völlige Inkompetenz vorwarf, beantragte Freispruch und eine Prozessentschädigung. Falls es doch zu einer Verurteilung komme, so müsse die Strafe sehr viel tiefer ausfallen.
Das Gericht wird das Urteil voraussichtlich nächste Woche fällen.
Weitere Prozesse werden folgen und man muss angesichts der hohen Tonlage heute im Gerichtssaal mit Rekursen rechnen. Die "Comparex-Bison-Affäre" dürfte uns noch Jahre beschäftigen. (Christoph Hugenschmidt)