Deutscher Innenminister verzichtet auf Gesichtserkennung

24. Januar 2020 um 14:46
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Der deutschen Bundespolizei wird es vorerst nicht erlaubt, Facial Recognition an Bahnhöfen und Flughäfen einzusetzen.

In einem geleakten White Paper wurde kürzlich bekannt, dass die EU-Kommission ein Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum prüft – mindestens für die nächsten drei bis fünf Jahre. Noch vor dem definitiven Entscheid in Brüssel hat der deutsche Innenminster Horst Seehofer (CSU) nun Pläne für einen grossflächigen Einsatz von Facial Recognition aufgegeben.
Seehofer hatte ursprünglich geplant, entsprechende Systeme an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Verkehrsflughäfen einzurichten. Seehofer und die Bundespolizei hatten ein erstes Pilotprojekt am Berliner Bahnhof Südkreuz 2018 als Erfolg gewertet.

Biometrie-Passus im Gesetz wurde gestrichen

In einem Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz, der zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung ging, ist davon nach Informationen der Nachrichtenagentur 'dpa' nicht mehr die Rede. In einer älteren Fassung des Entwurfs hiess es noch, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten "automatisch mit biometrischen Daten abgleichen". Dieser Passus wurde nun gestrichen. In der neuen Fassung ist nur noch von der Nutzung von Bildaufzeichnungsgeräten die Rede.
"Im Moment habe ich einige Fragen, auch ich persönlich. Das ist ja keine ganz nebensächliche Angelegenheit", sagte Seehofer am Rande eines EU-Ministertreffens in Zagreb. "Die möchte ich abklären und dann werden wir im parlamentarischen Raum entscheiden, wie wir damit weiter umgehen." Welche Fragen konkret noch zu klären sind, wollte Seehofer nicht sagen.

Metropolitan Police beginnt mit Live-Gesichtserkennung

In England hingegen hat die Metropolitan Police in London entschieden, Facial Recognition zu nutzen. Nach einer zweijährigen Versuchsphase sei man nun innerhalb eines Monats bereit, die Kameras einzusetzen. Die Polizei erklärte , dass die Kameras mit einer Datenbank von Verdächtigen verbunden würden.
Wenn das System jemanden entdeckt, der nicht in der Datenbank enthalten ist, werden seine Informationen nicht gespeichert. Zeige es aber eine Warnung an, weil die Person gesucht wird, werde diese von einem Beamten angehalten. Bürgerrechtsgruppen reagierten empört auf den Schritt und kündigten an, die Entscheidung anzufechten.
Update 16.20 Uhr: Der Artikel wurde um die Abschnitte zu London ergänzt.

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