Hamburger Daten­schützer unter­sagt Face­book die Whatsapp-Daten­nutzung

12. Mai 2021 um 09:44
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Die neuen Bestimmungen seien unklar und wider­sprüchlich, findet der Daten­schützer und ordnet eine Unter­lassung der Daten­verar­beitung an.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine Anordnung erlassen, die Facebook Ireland verbietet, personenbezogene Daten von Whatsapp zu verarbeiten, soweit dies zu eigenen Zwecken erfolgt.
Laut einer Mitteilung wurde der sofortige Vollzug angeordnet. Dies erfolge im Rahmen Dringlichkeitsverfahrens der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das den Erlass von Massnahmen mit einer begrenzten Geltungsdauer im jeweiligen Hoheitsgebiet vorsieht.

Neue Nutzungsbestimmungen von Whatsapp

Hintergrund des Verfahrens ist, dass Whatsapp-Nutzer bis zum 15. Mai neuen Nutzungs- und Privatsphäre-Bestimmungen zustimmen müssen. Mit diesen lasse sich Whatsapp weitreichende Befugnisse für die Datenweitergabe an Facebook einräumen, schreibt der Hamburger Datenschutzbeauftragte.
Mit den neuen Bedingungen würden die Befugnisse zur Datenverarbeitung inhaltlich erweitert. Nach einer Auswertung des Sachstands und der Anhörung von Facebook, dessen europäischer Hauptsitz sich in Dublin befindet, fehle eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung durch Facebook zu eigenen Zwecken – ungeachtet der von Whatsapp derzeit eingeholten Zustimmung, schreibt der Datenschützer.
Die Bestimmungen zur Datenweitergabe seien auf unterschiedlichen Ebenen der Datenschutzerklärung verstreut, sie seien unklar und in ihrer europäischen und internationalen Version schwer auseinanderzuhalten, führt der Datenschützer aus. Zudem seien sie missverständlich und würden erhebliche Widersprüche aufweisen.
Weiter werde vom Unternehmen behauptet, die beschriebenen Verarbeitungen würden tatsächlich gar nicht ausgeführt. Aber sie könnten dann zu einem späteren Zeitpunkt – auf Grundlage der Zustimmung der Nutzer – umgesetzt werden. Dies sei etwa bei der neu eingeführten Funktion des Business-Marketings der Fall. Hier würden Daten unternehmensübergreifend verarbeitet, um Direktwerbung zu versenden.

Es gelte, Schäden zu verhindern

Insgesamt, so das Fazit, entspreche das Vorgehen nicht den Vorgaben der DSGVO. "Es gilt, Nachteile und Schäden, die mit einem derartigen Black-Box-Verfahren verbunden sind, zu verhindern. Die Datenschutz-Skandale der letzten Jahre von 'Cambridge Analytica' bis hin zu dem kürzlich bekannt geworden Datenleck, von dem mehr als 500 Millionen Facebook-Nutzer betroffen waren, zeigen das Ausmass und die Gefahren, die von einer massenhaften Profilbildung ausgehen", sagt hierzu Johannes Caspar, Hamburgs Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die nun erlassene Anordnung beziehe sich auf die Weiterverarbeitung von Whatsapp-Nutzerdaten und richte sich an die Adresse von Facebook, heisst es in der Mitteilung. Aufgrund des beschränkten Zeitrahmens der Anordnung im Dringlichkeitsverfahren von drei Monaten werde der Hamburger Datenschützer beantragen, dass sich der Europäische Datenschutzausschuss mit der Angelegenheit beschäftigt. Damit soll eine Entscheidung auf europäischer Ebene herbeigeführt werden. 

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