Kanton Zürich hilft beim Diskutieren über Blockchain

1. März 2021 um 13:05
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Ein Leitfaden nennt mögliche Mehrwerte für den Staat und liefert praktische Hilfestellungen. Ein interessantes Papier.

2020 publizierte der Kanton Zürich eine Studie "zum Einsatz der Blockchain-Technologie in der kantonalen Verwaltung". In dieser konnten "noch keine Blockchain-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung ausgemacht werden, die Geschäftsprozesse grundlegend verändern und auch skalieren", wie es damals hiess.
Ein Wort – "noch" – bewog die Verantwortlichen, nun einen Leitfaden "Blockchain in der kantonalen Verwaltung" zu publizieren, der darauf aufbaut und Interessierten in Behörden und Amtsstellen im Ideenstadium praktische Entscheidungsgrundlagen liefern will. Und, falls jemand konkret werden will, soll es das Dokument ermöglichen, dass die Verwaltung "Angebote von externen Blockchain-Anbietern auf ihre Eignung und Seriosität hin überprüfen" könne.
Grundsätzlich, so die Autoren, sei ein Blockchain-Einsatz prüfenswert, falls mindestens eines von vier Projektzielen angestrebt werden soll: organisationsübergreifende Zusammenarbeit, dezentrale Verwaltung von Daten und Prozessen, verteilte Kontrolle sowie verstärktes Vertrauen.
Das 34-seitige Papier nennt auch denkbare Vorteile der noch jungen Technologie wie verbesserte "eDokumentation" und Haftung, effizientere administrative Prozesse oder auch verstärkte Zusammenarbeit, die je nach Use Case unterschiedlich relevant sind. Es wird aber auch postuliert, man solle die rechtlichen Grundlagen und insbesondere Datenschutzaspekte sorgfältig abklären, bevor man an Pilotprojekte, Spezifikationen oder gar an eine Beschaffung denkt.
Nicht zuletzt sei aus behördlicher Sicht zu bedenken, wo die Leistungslimiten der Technologie liegen, beispielsweise bezüglich, Transaktionsgeschwindigkeit, Abwicklungszeit und Verfügbarkeit oder die Security von Daten und Identitäten.
Nicht zuletzt sei es zentral, den Reifegrad des eigenen Amtes zu berücksichtigen, sei es bezogen auf digitalisierte Geschäftsprozesse oder die Innovationsfähigkeit der Organisation.

3 Bereiche mit grösstem Mehrwert

Gleichzeitig halten die Autoren aus wissenschaftlicher oder praktischer Sicht fest, dass für Behörden je nach Use Case eine jedermann offenstehende Blockchain, eine öffentliche permissioned Variante oder eine ausschliesslich permissioned Blockchain möglich sein könne. Ebenfalls sei eine Kombination prüfenswert.
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Beispiel einer Beurteilung der Voraussetzungen (Grafik: Staatskanzlei Kanton Zürich)
Den grössten Mehrwert der Blockchain-Technologie sehen die Autoren bei Antragsverfahren (Einbürgerung, Praxiseröffnung, Baubewilligung), bei der Verwaltung von Rechten, Verträgen und Zertifikaten mit Dritten sowie im Registerwesen (Grundbuch, Eigentumsübertragung).
Der Leitfaden beinhaltet auch Checklisten, einen Entscheidungsbaum oder ein Netzdiagramm zur Beurteilung nötiger Voraussetzungen. Er ist gut verständlich verfasst, kompakt, plausibel und sicher auch auf weitere Organisationen übertragbar; entsprechend kann er immerhin den Wissensstand bei staatlichen Organen erhöhen und sinnlose Vorhaben bremsen. Aber die Leuchtturmprojekte in den Behörden dürften dennoch auf sich warten lassen: nicht allein wegen des Reifegrads der Technologie, sondern wegen der nicht durchgängigen Digitalisierung behördlicher Prozesse und ungenügenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Das solle Interessierte aber nicht abschrecken: "Wir möchten die Lesenden gerne auffordern, anhand von eigenen Geschäftsfällen eine Prüfung in Bezug auf den Einsatz der Blockchain-Technologie durchzuführen", heisst es dazu.
Sowohl die initiale Studie wie der resultierende Leitfaden stehen beim Kanton Zürich zum Download bereit.

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