Durch einen Artikel in der 'New York Times' ist vergangene Woche das US-Unternehmen Clearview in den Blick der Öffentlichkeit geraten. Clearview hat das Internet abgegrast und
eine riesige Gesichts-Datenbank mit rund drei Milliarden Fotos und dazugehörigen Daten wie Namen oder Ortsdaten zusammengestellt. Das Unternehmen bietet seine Datenbank Strafverfolgungsbehörden aus aller Welt an.
Der Bericht der 'Times' ist auch dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB nicht entgangen. Wie
er mitteilt, geht er davon aus, dass "die Anbieter von Clearview bei der Beschaffung von Gesichtsdaten die Persönlichkeit der betroffenen Personen in der Schweiz wie auch die Nutzungsbedingungen von sozialen Plattformen verletzen".
Nun will Adrian Lobsiger persönlich bei Clearview ein Auskunfts- und Löschgesuch zu den zu seiner eigenen Person gespeicherten Daten stellen. Er tue dies stellvertretend für alle betroffenen Personen aus der Schweiz, so Lobsiger, und er werde die Öffentlichkeit darüber informieren, wie Clearview mit seinem Antrag umgeht.
Gleichzeitig rät der EDÖB Privaten und Behörden in der Schweiz davon ab, die Clearview-Datenbank zu benützen. Er werde diesbezüglich auch an die Strafverfolgungsbehörden des Bundes gelangen.
Wie der bekannte, auf Internetrecht spezialisierte Anwalt Martin Steiger
in einem Kommentar festhält ist es gut möglich, dass die Schlagzeilen über Clearview auch bei Schweizer Sicherheitsbehörden ein Interesse an der Nutzung der Datenbank entfacht hätten.
Den Nutzern von sozialen Netzwerken rät der EDÖB dazu, zu versuchen, ihr Fotomaterial durch entsprechende Voreinstellungen für Suchmaschinen unzugänglich zu machen.