Der Bund übersetzt weiterhin mit Deepl

11. Dezember 2023 um 13:57
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Foto: Siora Photography / Unsplash

Die Nutzung des Übersetzungstools wird in der Verwaltung immer beliebter. Für eineinhalb Jahre kostet der Betrieb 1,9 Millionen Franken.

Seit 2019 steht den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung das maschinelle Übersetzungssystem Deepl Pro zur Verfügung. Die Nutzung des Tools nimmt stetig zu. Mittlerweile übersetzt die Bundesverwaltung pro Monat mehr als eine Million Standardseiten mit der Software. Weil der Vertrag mit dem Anbieter im Sommer 2024 ausläuft, musste eine Nachfolgelösung beschafft werden.
Wie der Ausschreibungsplattform Simap zu entnehmen ist, kommt diese wieder von Deepl. Der Anbieter erhielt einen Zuschlag über 1,9 Millionen Franken für eine maschinelle Standardübersetzungslösung, die als SaaS bezogen und in einer sicheren externen Umgebung gehostet werden kann. Deepl konnte sich in der Ausschreibung gegen 4 Konkurrenten durchsetzen.
Der Grundauftrag beinhaltet die Konzeption, Realisierung und Einführung des Systems bis Juni 2024. Danach sind Betrieb, Lizenzgebühren, Support und Pflege bis Ende 2025 inklusive. Als Option kann der Vertrag noch je zweimal um 3 Jahre bis maximal 2033 verlängert werden.

Qualität geprüft

Neben den definierten Kriterien zur IT- und Datensicherheit sowie zum Funktionsumfang lag der Fokus der Auswahl insbesondere auf der Über­set­zungs­qualität und dem Preis, schreibt die Bundeskanzlei in einer Mitteilung. Da das System in der ganzen Verwaltung genutzt wird, wurden zahlreiche Mitarbeitende aus allen Departementen in die Evaluation der Übersetzungsqualität involviert.
Für die Auswahl der Testtexte zur Prüfung der Übersetzungsqualität wurden unveröffentlichte Texte aus allen Departementen zusammengestellt und für die Evaluation ausgewählt. Leserinnen und Leser beurteilten die Über­set­zungen dann nach ihrer Übereinstimmung mit dem Ausgangstext, dem korrekten Sprachgebrauch, der Verständlichkeit und der grammatikalischen Korrektheit.
Für die Verwendung von maschinellen Übersetzungssystemen bestehen in der Bundesverwaltung seit 2019 konkrete Weisungen. So dürfen keine klassi­fi­zierten Dokumente maschinell übersetzt werden und nur Texte für den internen Gebrauch oder im persönlichen Austausch, die keine sensitiven Inhalte oder Personendaten enthalten. Texte mit einer Aussenwirkung werden von den Sprachdiensten professionell übersetzt.

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