Die konsequente Digitalisierung der Bundesverwaltung rückt näher: Der Nationalrat hat bei der sogenannten E-Government-Vorlage die wichtigsten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt.
Bei der Beratung
über das Embag – das Bundesgesetz mit dem sperrigen Namen "Über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben" – beschloss die grosse Kammer, den Geltungsbereich des Gesetzes nicht auf die Kantone auszuweiten. Der Nationalrat schloss sich damit dem Ständerat an.
Der Nationalrat wollte ursprünglich Verwaltungseinheiten der Kantone im Gesetz erfassen, welche mit dem Vollzug von Bundesrecht befasst sind. Dies, um dem Gesetz eine breitere Wirkung zu verschaffen. Laut der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) wandten sich aber die Kantone vehement gegen dieses Vorhaben.
Fax-Übermittlungen überwinden
Corina Gredig (GLP/ZH) erwähnte in der Nationalratsdebatte die Corona-Daten, welche zu Beginn der Pandemie noch per Fax übermittelt wurden. Diese Zustände gelte es nun zu überwinden. Deshalb sei es nötig, dass das Gesetz möglichst breit zur Anwendung komme, also eben auch in den Kantonen.
Marco Romano (Mitte/TI) sagte hingegen im Namen seiner Fraktion, bei einem Rahmengesetz wie dem Embag bringe es nichts, auf Zwang zu setzen. Eine Konfrontation mit den Kantonen bringe nichts. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter warb für die Position des Ständerats. "Eine Ausweitung gegen den Widerstand der Kantone ist nicht realistisch", so Keller-Sutter.
Prinzip "digital first"
Mit dem Embag wollen Bundesrat und Eidgenössische Räte für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sorgen. Auch soll das Gesetz eine gute Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government ermöglichen.
Das Gesetz bringt der Bundesverwaltung den Grundsatz "digital first". Mit dem Embag schafft der Bund auch eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen im Bereich E-Government, wobei nicht präzisiert wird, um welche Art von Versuchen es gehen soll. Die Vorlage geht nun zurück in den Ständerat zur Bereinigung letzter, kleinerer Differenzen.