E-Gov-Vorlage des Bundes steht nichts mehr im Wege

13. März 2023 um 15:12
image
Frühjahrssession im Bundeshaus. Foto: Franca Pedrazzetti / Parlamentsdienste

Der Nationalrat hat die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Die Vorlage schafft Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung der Bundesverwaltung.

Die Eidgenössischen Räte haben der konsequenten Digitalisierung der Bundesverwaltung den Weg geebnet. Am Montag, 13. März, schloss sich der Nationalrat bei der letzten Differenz in der sogenannten E-Government-Vorlage dem Ständerat an.
Die Vorlage heisst offiziell "Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben" (Embag). Mit diesem Gesetz wollen Bundesrat und Eidgenössische Räte für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sorgen.
Zuletzt war noch umstritten, ob der Bundesrat Vereinbarungen sowie völkerrechtliche Verträge in diesem Bereich selbständig abschliessen kann. Er hat nun vorgängig die betroffenen Kantone anzuhören. Diese Anhörungspflicht wollte der Ständerat. Oppositionslos schloss sich am Montag der Nationalrat dieser Forderung an. Die Vorlage muss noch in die Schlussabstimmung.

Loading

Mehr zum Thema

imageAbo

Pully erneuert seine Rechenzentren

Die Waadtländer Gemeinde ersetzt ein RZ. Auch die komplette restliche Infrastruktur soll durch die Firma Darest Informatic erneuert werden.

publiziert am 16.7.2026
imageAbo

DV Bern erneuert Fallführungssystem für 15 Millionen

Das kantonale Amt für Sozialversicherungen will sein Fallführungssystem "Evok" erneuern. Der bisherige Partner DV Bern hat für 15,8 Millionen Franken den Zuschlag bekommen.

publiziert am 16.7.2026
image

OpenAI verliert im EU-Markenstreit

Die Wortmarke "OpenAI" kann in der Europäischen Union nicht rechtlich geschützt werden. Sie suggeriere, dass Produkte auf frei zugänglicher Künstlicher Intelligenz basieren.

publiziert am 15.7.2026
imageAbo

Basel-Land will Gever-Lösung neu ausschreiben

Der Kanton will seine Geschäftsverwaltungssoftware neu ausschreiben. Hintergrund sind strategische Weiterentwicklungen beim Lieferanten und beschaffungsrechtliche Vorgaben.

publiziert am 15.7.2026