Mit der staatlichen e-ID erhalten in der Schweiz ansässige Personen ab 2027 eine sichere digitale Identität. Für Unternehmen bietet sie neue Möglichkeiten, Kundinnen und Kunden digital zu identifizieren, beispielsweise bei Kontoeröffnungen, Altersnachweisen oder Adressänderungen.
Die e-ID kommt 2027. Sie ist eine staatlich herausgegebene digitale Identität. Personen mit Schweizer Identitätskarte, Schweizer Pass oder einem von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis können eine e-ID beantragen. Bei der Nutzung – sie ist freiwillig und kostenlos – werden nur die für den jeweiligen Zweck benötigten Angaben offengelegt, beispielsweise das Alter. Die Daten liegen nicht zentral beim Bund, sondern im Wallet auf dem Smartphone der Inhaberin oder des Inhabers.
Die Nutzerinnen und Nutzer behalten die Kontrolle über ihre Daten
Das Modell umfasst drei Rollen: Der Aussteller (also der Bund) prüft die Identität und signiert die e-ID digital. Die Dateninhaberin oder der Dateninhaber speichert sie im Wallet und gibt vom Verifikator angefragte Informationen aktiv frei. Der Verifikator prüft die Signatur und damit die Echtheit des Nachweises. Weder Bund noch Aussteller sehen, wo und wann die e-ID vorgezeigt wird.
Was verändert die e-ID für Unternehmen?
Für Unternehmen ist die e-ID überall dort interessant, wo die Identität von Kundinnen und Kunden heute manuell geprüft werden muss, zum Beispiel bei der Eröffnung eines Kontos, beim Verlust von Zugangsdaten, bei Altersnachweisen oder bei Adressänderungen. Die e-ID ersetzt jedoch kein Login. Nach der erstmaligen Identifikation müssen Unternehmen ihre Nutzerinnen und Nutzer weiterhin über eigene Kundenkonten oder andere Verfahren wiedererkennen.
Vor einer Integration sollten Unternehmen prüfen, welche Prozesse davon profitieren, welche rechtlichen Anforderungen erfüllt sein müssen und wie die technische Integration erfolgen soll. Zudem braucht es Alternativen für Personen ohne e-ID. Der Bund stellt quelloffene Bausteine zur Verfügung, jedoch keine einsatzbereite Plattform. Unternehmen sollten sich deshalb schon jetzt auf die Einführung der e-ID vorbereiten.
swiyu: Die Vertrauensinfrastruktur des Bundes
Ausgestellt und genutzt wird die e-ID auf swiyu, der Vertrauensinfrastruktur des Bundes. Sie umfasst öffentliche Register, das swiyu-Wallet für Android und iOS sowie Open-Source-Software für Ausstellung und Verifikation. Die e-ID ist dabei nur einer von vielen möglichen digitalen Nachweisen. Auch Kantone, Gemeinden und private Organisationen können über die Vertrauensinfrastruktur künftig digitale Nachweise bereitstellen, seien es Führerausweise, Diplome, Mitgliederausweise usw.
Vorlaufzeit bis 2027 nutzen
Unternehmen, die 2027 für die e-ID und die Vertrauensinfrastruktur bereit sein wollen, sollten die Zeit bis dahin für Schema-Design, Prozessanpassungen, rechtliche Prüfungen sowie Integration und Tests in der Public-Beta-Umgebung nutzen. Denn überall dort, wo Identitäten heute manuell geprüft oder Ausweiskopien hochgeladen werden müssen, kann die e-ID ab 2027 Prozesse vereinfachen und das Nutzererlebnis deutlich verbessern.
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